Vergabemindestlöhne bleiben trotz Mindestlohngesetz

Mindestlohn Wirtschaft und Mittelstand
Die Landtagsbgeordneten Dierk Homeyer (CDU Brandenburg) und Ralf Bombis (FDP NRW) sind gegen Vergabemindestlöhne. Fotos: CDU Brandenburg; Bombis
Mindestlohn Wirtschaft und Mittelstand
Die Landtagsbgeordneten Dierk Homeyer (CDU Brandenburg) und Ralf Bombis (FDP NRW) sind gegen Vergabemindestlöhne. Fotos: CDU Brandenburg; Bombis

Trotz der Einführung des bundesweit einheitlichen Mindestlohns vor knapp zwei Jahren hält die Mehrheit der Bundesländer an eigenen, vergabespezifischen Mindestlöhnen fest. Lediglich sechs Länder - Hessen, Niedersachsen, Hamburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen - geben sich bei der Vergabe öffentlicher Aufträge mit einer bundesweiten Regelung zufrieden. Die übrigen Bundesländer verlangen unverändert Vergabemindestlöhne. Sie liegen teilweise über dem bundesweiten Minimum von derzeit 8,50 Euro und ab kommendem Monat von 8,84 Euro. In Brandenburg wird bei öffentlichen Aufträgen seit dem 1. Oktober ein Mindestlohn von 9 Euro verlangt. Diese Regelung soll bald auch von der neuen Landesregierung in Berlin eingeführt werden. In Schleswig-Holstein verlangen die Behörden bei Vergaben bereits seit 2013 die Garantie eines Mindestlohns von 9,18 Euro. Die vergabespezifischen Mindestlöhne haben den Kommunen empfindliche Löcher in die Kassen gerissen. Nordrhein-Westfalen will seinen Städten und Gemeinden deshalb rund 20,4 Mio. Euro erstatten, die ihnen durch das Tariftreuegesetz zwischen 2012 und 2014 als zusätzliche Kosten entstanden sind. Die bürgerliche Opposition ist empört. Die FDP forderte eine ersatzlose Abschaffung des Tariftreue- und Vergabegesetzes in Nordrhein-Westfalen. Es handele sich um "eine der teuersten Symbolmaßnahmen" der Landesregierung. Brandenburgs CDU bezeichnete den Vergabemindestlohn des Bundeslandes als "bürokratisches Monster". Eine Angleichung an die bundesweiten Regelungen des Mindestlohngesetzes würde eine erhebliche Entlastung für Kommunen und Wirtschaft bedeuten. cm

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