Unternehmensführung

Vergaberecht: Anpassung der EU-Schwellenwerte ab Januar 2020

Die EU-Kommission hat über die Änderung der Schwellenwerte der EU-Richtlinie für öffentliche Aufträge informiert. Die geänderten Schwellenwerte wurden am 31.10.2019 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und gelten ab dem 01.01.2020.

Betroffen sind neben der klassischen Vergaberichtlinie, die Sektorenrichtlinie und die zu Aufträgen im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich sowie die Konzessionsrichtlinie. Aufgrund der dynamischen Verweisung in § 106 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gelten die neuen Schwellenwerte damit ab Beginn des neuen Jahres auch direkt in Deutschland.

Im Einzelnen lauten die neuen Schwellenwerte wie folgt:

  • Richtlinie für klassische öffentliche Auftraggeber (Richtlinie 2014/24 /EU):
    Bauleistungen: 5 350.000 Euro (statt bisher 5 548.000 Euro)
    Liefer-/Dienstleistungen: 214.000 Euro (statt bisher 221.000 Euro)
    Zentrale Regierungsdienststellen: 139.000 Euro (statt bisher 144.000 Euro)
  • Sektorenrichtlinie (2014/25/EU) und Richtlinie in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit (2009/81/EG):
    Bauleistungen: 5 350.000 Euro (statt bisher 5 548.000 Euro)
    Liefer-/Dienstl.: 428.000 Euro (statt bisher 443.000 Euro)
  • Konzessionsrichtlinie (2014/23/EU):
    5 350 00 Euro (statt bisher 5 548.000 Euro)

Die alle zwei Jahre vorgenommene Anpassung der Schwellenwerte erfolgt vor dem Hintergrund, dass diesen die Schwellenwerte des Government Procurement Agreement (GPA) zugrunde liegen. Diese Schwellenwerte des internationalen Abkommens GPA werden nicht in Euro, sondern in Sonderziehungsrechten ausgedrückt. Sie bilden eine vom Internationalen Währungsfonds geschaffene künstliche Währungseinheit, deren Kurs nicht mit dem Euro identisch ist und sich, wie der Kurs des Euros laufend ändert. Die Anpassung der Schwellenwerte erfolgt alle zwei Jahre in Abhängigkeit von den Kursveränderungen der Sonderziehungsrechte gegenüber dem Euro. BGL

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