Gestaltung eines naturnahen Wasserkreislaufs im urbanen Raum

Versickerungsfähige Pflastersteine

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1. Prüfstand im IKT: Ein abwasserbehandelnder versicherungsfähiger Flächenbelag in der Zulassungsprüfung. Foto: IKT

Die Folgen des Klimawandels sind in aller Munde. Starkregen nehmen zu, lokale Hitzeinseln im städtischen Bereich werden im Sommer zum Problem. Grundwasserstände sinken und die Volumina von Trinkwassertalsperren werden im Sommer aus vielfältigen Gründen stärker ausgereizt. Aus diesen Gründen ist das gesetzte Ziel der Fachwelt und der Kommunen, den natürlichen Wasserhaushalt zu stärken - ein hehres Ziel, das mit vielen Bausteinen gekonnt umgesetzt werden muss.

Einer dieser Bausteine ist, für befestigte Flächen sogenanntes Sickerpflaster einzusetzen. Dieses kann Niederschlagswasser direkt am Anfallsort dem Boden und damit dem Grundwasser zuführen. Aber welche rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einleitung und für den Bau solcher Flächen gibt es?

In den vergangenen Jahren haben dezentrale Maßnahmen zur Bewirtschaftung von Niederschlagswasser an Bedeutung gewonnen. Denn es liegt grundsätzlich nahe, sich dort, wo das Wasser anfällt, diesem Thema zu widmen. Ziel ist es, das Regenwasser vor Ort dem natürlichen Wasserkreislauf wieder zur Verfügung zu stellen in Form von Zwischenspeicherung und Verdunstung oder Versickerung. Dabei wird der Abfluss in die Kanalisation vermieden beziehungsweise verzögert. Starkregenspitzen werden abgemildert und das Wasser steht auf dem Grundstück zur Verfügung. Im Leitfaden zur "Wassersensiblen Stadt- und Freiraumplanung"¹ ist erkennbar, dass die bisherigen Strukturen zu einer urbanen Wasserhaushaltsinfrastruktur verschmelzen. Hier kommen noch zusätzliche Themen wie die Schaffung von Wurzelräumen in Kombination mit der Nutzung von Regenwasser zur Verringerung der abflusswirksamen Fläche und zur Bewässerung von Bäumen zum Tragen. Hierfür sind zahlreiche Regelwerke in neuer Fassung erschienen oder befinden sich gerade in der Überarbeitung (vgl. z.B. Entwurf DWA-A 102², DWA A 138³).

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2. Ökopflasterfläche im städtischen Raum, die Wasser versickern lässt. Foto: IKT
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3. Tropfinfiltrometer der IKT-Prüfstelle im Detail: In-situ-Nachweis der Versickerungsleistung. Foto: IKT
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4. Einbaukontrolle auf einer Anliegerstraße, die komplett in versickerungsfähigem Flächenbelag gestaltet ist. Fahrwege und Gehwege farblich getrennt. Foto: IKT

Aber neben den Regelwerken gibt es auch von Seiten der Gesetzgebung Vorgaben. Im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) wird die Versickerung vor der Einleitung in den Kanal als mögliche Beseitigung genannt. Weiterhin hält z. B. das Land Nordrhein-Westfalen die naturnahe Regenwasserbewirtschaftung für so wichtig, dass sie unter anderem im Landeswassergesetz für Neubaugebiete Vorrang vor der Mischwasserkanalisation erhält. So gehören wasserdurchlässige Flächenbeläge oder Mulden-Rigolen-Systeme bereits heute zum Stadtbild - nahezu unsichtbar für den Laien, aber dem wasserwirtschaftlich Interessierten fällt es auf.

Sickerbeläge, bedingt durch den langsamen Abfluss, sind eine gute Möglichkeit das Stadtklima zu verbessern und die Bildung von Wärmeinseln zu verhindern. Sie sind auch einfach in das Stadtbild für verschiedene Nutzungen integrierbar und können unter Beachtung der Randbedingungen sogar Wasser von Verkehrsflächen vor der Versickerung reinigen. Für die Eigentümer haben diese Abkopplungsmaßnahmen von Flächen in den meisten Kommunen den Vorteil, dass dadurch Niederschlagswassergebühren gespart werden können, da das Wasser nicht mehr dem städtischen Kanalnetz zufließt.

Je nach Nutzung ist jedoch zu beachten, dass Niederschlagswasser verschmutzt sein kann und daher nicht ohne weiteres versickert oder in ein Gewässer eingeleitet werden darf. Eine Vorreinigung von verschmutztem Niederschlagswasser vor der Einleitung in das Grundwasser oder in ein Gewässer ist deshalb obligatorisch. Bei der Reinigung dieser Wässer steht der Schutz des Grundwassers im Mittelpunkt. Durch Untersuchungen vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) zu Durchlässigkeit und Schadstoffrückhalt unter Labor- und Betriebsbedingungen sind bereits zugelassene Bauprodukte und Bauarten (Flächenbeläge sowie Mulden- und Schachtsysteme) zur Behandlung und Versickerung mineralölhaltiger Niederschlagsabflüsse verfügbar, so dass nicht nur Niederschlagswasser von unbelasteten Flächen versickert werden kann. Im Folgenden wird aufgezeigt, wo welche Bauprodukte zum Einsatz kommen sollten.

Aktuelles Handlungsfeld am Beispiel Nordrhein-Westfalens

In regelmäßigen Abständen informiert das nordrhein-westfälische Umweltministerium über die Entwicklung und den Stand der Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen und beschreibt Handlungsfelder, die weiter bearbeitet werden müssen (vgl. Literaturangabe Punkt 4). Ein aktuelles Handlungsfeld sind die Gewässerbelastungen durch Niederschlagswassereinleitungen aus den Trennsystemen und von Straßen. Das Abflusswasser enthält neben Pflanzen, Steinen oder Sand auch Giftstoffe, die an feine staubartige Partikel gebunden sind. Die Giftstoffe kommen aus dem Autoverkehr, wie Ruß, Bremsabrieb, Öl- und Benzinreste, oder aus dem Feinstaub der Luft. Die Menge und Konzentration der Verschmutzungen ergeben sich aus der örtlichen Nutzung und lokalen Wind- und Wetterlagen.

Als maßgeblicher Summenparameter für diesen Einleitungsweg ins Gewässer wird in4 die TOC-Fracht (Total Organic Carbon) genannt. Bezogen auf den TOC gelangt durch die Mischwasserentlastung eine Fracht in die Gewässer, die vergleichbar ist mit der durch industrielle Direkteinleiter. Die Frachteinträge aus den Trennsystemen und von Straßen liegen sogar noch darüber (vgl. Tab. 1).

Die Belastungen aus Niederschlagswassereinleitungen fallen im Vergleich zu kommunalen und industriellen Einleitungen nur zeitweilig an. Doch während des Regenabflusses können sie diejenigen Belastungen aus kommunalen Kläranlagen um ein Mehrfaches übertreffen. Das macht den Handlungsbedarf bei der Niederschlagswasserbeseitigung besonders deutlich und zeigt auf, dass nicht Niederschlagswasser von jeglichen Flächen unbehandelt versickert werden darf.

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Tab. 1: Gewässerbelastung aus kommunalen und industriellen Einleitungen in NRW Quelle: MKULNV: „Entwicklung und Stand der Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen“; 17. Auflage
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Tab. 2: DIBt-zugelassene Flächenbeläge zur Behandlung und Versickerung von Niederschlagsabflüssen von Verkehrsflächen Quelle: nach Zulassungsgrundsätze für „Niederschlagswasserbehandlungsanlagen“, Teil 1: Anlagen zur dezentralen Behandlung des Abwassers von Kfz-Verkehrsflächen zur anschließenden Versickerung in Boden und Grundwasser, Deutsches Institut für Baute

Ökopflaster

Der Trennerlass aus NRW5 oder das A 102 der DWA² definieren Flächen, deren abfließendes Niederschlagswasser behandlungsbedürftig ist. Hierzu zählen z. B. Verkehrsflächen mit einem gewissen Kfz-Aufkommen pro Tag. Private Flächen im Garten oder in der Einfahrt fallen hier in der Regel nicht drunter. Der Parkplatz eines Supermarkts oder die Spielstraße im Wohngebiet schon.

Das Instrumentarium zur Behandlung des Niederschlagswassers ist vielfältig. Neben technischen Anlagen (Sedimentations-, Filtrations- und Sorptionsanlagen) in Form von Schächten, großvolumigen Rohren, Mulden-Rigolen und Rinnen gibt es auch abwasser-behandelnde Flächenbeläge. Die versickerungsfähigen Pflastersteine, auch Ökopflaster genannt, bilden im Aufbau dann die Deckschicht und unterliegen den gleichen Anforderungen hinsichtlich Tragfähigkeit, Wasserdurchlässigkeit oder Gefälle wie konventionelle Pflasterdecken.

Im Vergleich zu konventionellen Pflasterdecken können sich jedoch verringerte Belastungsmöglichkeiten und Defizite bei potenziellen Torsionskräften auf der Pflasterdecke zeigen.

Neben diesen für Kfz-Flächen geeigneten Flächenbelägen, gibt es auch solche, die Niederschlagswasser nur versickern, aber nicht reinigen können. Die zugelassenen Produkte können auf der Internetseite des Deutschen Instituts für Bautechnik abgerufen werden und sind in Tab. 2 dargestellt. Produkte ohne bauaufsichtliche Zulassung gibt es in zahlreicher Form und von vielen Herstellern, sodass an dieser Stelle darauf verzichtet wird, diese aufzulisten.

Im Allgemeinen werden versickerungsfähige Pflastersteine in folgende Arten unterschieden:

  • Haufwerksporige Betonpflastersteine (aus Dränbeton):
  • iese Art von Pflastersteinen weist eine offenporige Struktur auf und ermöglicht eine Versickerung unmittelbar durch den Pflasterstein über die gesamte Fläche. Durch einen engen Fugenschluss kann dazu ein fester Untergrund erzeugt werden (siehe Abb. 7).
  • Pflastersteine mit Sickeröffnungen:
  • iese Pflastersteine zeigen in ihrem Aufbau konstruierte Kammern oder durch den Stein gehende Sickeröffnungen, die mit einem wasserdurchlässigen Fugenmaterial verfüllt sind. Diese Öffnungen können sowohl im Stein als auch an der Außenseite des Steines sein. (siehe Abb. 8)
  • Pflastersteine mit verbreiteter Fugen:
  • ine Versickerung erfolgt bei dieser Bauweise ausschließlich über die Fugen durch ein wasserdurchlässiges Fugenmaterial. Aufgrund der Bauart kann eine ähnliche Belastbarkeit und dazu ein ähnlich hohes Gestaltungspotenzial der Oberflächen wie bei konventionellen Pflastersteinen erzeugt werden. (siehe Abb. 5 und 6)

Darauf aufbauend wurden vom DIBt Zulassungsgrundsätze für weitere Anlagen (Sedimentations-, Filtrations- und Sorptionsanlagen) erarbeitet, die zur Behandlung des Abwassers von Kfz-Verkehrsflächen mit anschließender Versickerung in Boden und Grundwasser geeignet sind6. Nun existieren auch für die Reinigung von Niederschlagswasser vor der Einleitung ins Grundwasser einheitliche Prüfvorgaben für entsprechend zugelassene Produkte (vgl. Literaturangabe Punkt 7). Diese seien hier aber nur am Rande der Vollständigkeit halber erwähnt, da diese unterirdisch verbaut werden und eher dem Kanalnetz zugerechnet werden und nicht gestalterische Elemente auf der Oberfläche sind.

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5. Beispiel für Pflastersteine mit verbreiteter Fugen mit Bauartzulassung für die Abwasserbehandlung von Verkehrsflächen. Foto: Klostermann
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6. Beispiel für Pflastersteine mit verbreiteter Fugen mit Bauartzulassung für die Abwasserbehandlung von Verkehrsflächen. Foto: Klostermann

Systemverständnis: Oberfläche-Stein-Boden

Für versickerungsfähige Pflasterflächen gelten die gleichen Ansprüche und Grundsätze wie für konventionelle Pflasteraufbauten. Jedoch wird die Aufgabe, entstehende Lasten und Krafteinwirkungen durch die Art der Nutzung der Verkehrsfläche aufzunehmen, dahingehend erweitert, dass anfallendes Regenwasser kontrolliert aufgenommen werden kann und im Anschluss in den Untergrund abgegeben werden muss. Dieses erscheint auf den ersten Blick gegenläufig zu Maßgaben des Verkehrs- und Wegebau, kann jedoch bei qualifizierter Ausführung funktionieren8.

Anforderungen an versickerungsfähigen Boden

Grundsätzlich gilt für einen dauerhaften Betrieb, dass alle Schichten des Oberbaus sowie der Untergrund eine ausreichende Wasserdurchlässigkeit sicherstellen müssen. Als Referenzkennwert dient dabei eine Regenspende nach DWA-Arbeitsblatt A 138 von 270 l/(s*ha), die versickert werden muss9. Dieses wird jedoch dadurch erschwert, dass beim Versickerungsprozess Luftporen verbleiben, die eine vertikale Wasserbewegung um circa 50 Prozent vermindern. Um eine geregelte Versickerung aus dem Oberbau in den Untergrund zu gewährleisten, bedarf es eine Mächtigkeit des Untergrunds von > 1 m. Dazu darf eine Wasserdurchlässigkeit von kf > 5,4x10-5 m/s im gesamten Systemaufbau nicht unterschritten werden. Falls eines der beiden Kriterien nicht erfüllt ist, sind ergänzende bautechnische Maßnahmen wie eine Erhöhung der Schichtdicken von Frost- oder Tragschicht denkbar, um eine entsprechende Wasserdurchlässigkeit zu gewährleisten.

Anforderungen an den Oberbau

Um eine dauerhafte Funktionalität im Oberbau herzustellen, müssen die verschiedenen Schichten des Oberbaus neben der geforderten Wasserdurchlässigkeit auch eine ausreichende Filterstabilität untereinander aufweisen. Diese unterliegen den Regelungen der ZTV Pflaster-StB10. Denn durch variierende Wasserdurchlässigkeiten im Sickerprozess können Gesteinskörner sowie Feinanteile durch einen Strömungsdruck in andere Schichten ausgespült werden.

Neben den Aspekten, die sich aus der Art der Nutzung der Verkehrsfläche durch Gefälle, Dimensionierung oder Tragfähigkeit ergeben, müssen die verschiedenen Schichten wiederum eine Wasserdurchlässigkeit von kf > 5,4x10-5 m/s aufweisen. Aus diesem Grund erscheinen grobkörnige Baustoffgemische für die Tragschicht (Größtkorn 56 mm, 45 mm oder 32 mm) besonders zur Verwendung geeignet, da diese eine hohe Durchlässigkeit bei gleichzeitiger Tragfähigkeit generieren. Für die Bettung und für Fugen bietet sich an, für beide Bereiche das gleiche Material zu verwenden. Bewährt haben sich dabei Gesteinskörnungen (z. B. 1/3, 2/4, 2,5) gemäß den TL Gesteins-StB¹¹. Die Bemessung der Gesamtdicke und die Anforderungen an das Verformungsmodul sowie den Verdichtungsgrad der einzelnen Schichten erfolgen anhand den RStO¹² des FGSV.

Darauf basierend ist die Verwendung von versickerungsfähigen Verkehrsflächen besonders in der Belastungsklasse Bk 0,3 nach RStO geeignet. Dabei sollten Pflastersteine mit einer Abmessung von mindestens 100 mm im richtigen Verlegeverband verwendet werden. Die Dicke des Pflastersteins kann auf 80 mm verringert werden, sobald die potenzielle Beanspruchung unter 100.000 Achsübergängen liegt. Auch höhere Bauklassen sind nach Einzelfallprüfung anwendbar, was durch eine Erhöhung auf eine Pflasterdicke von 120 mm gewährleisten sein sollte.

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7. Beispiel für haufwerksporigen Betonpflastersteine zur Versickerung von Regenwasser durch den Stein. Foto: Berding Beton
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8. Beispiel für einen Pflasterstein mit Sickeröffnungen zur Versickerung von Regenwasserdurch. Foto: Berding Beton

Planung und Betrieb einer Pflasterfläche

Das Gefälle der versickerungsfähigen Pflasterflächen kann grundsätzlich im Einklang mit der RAS-Ew¹³ verändert werden. Die Entwässerungsneigung sollte auf der Fläche zwischen 1,0-5,0 Prozent liegen, damit das anfallende Niederschlagswasser sich ausreichend lange auf der Fläche zur Versickerung halten kann. Eine Überschreitung von 5 Prozent würde dagegen den Oberflächenabfluss stark erhöhen und eine Versickerung vermindern. Aufgrund der Tatsache, dass sich die Versickerungsleistung im Laufe der Zeit durch Verschmutzung verringert, kann für die Berechnung von versickerungsfähigen Pflasterflächen ein Abflussbeiwert von 0,3-0,5 angenommen werden. Ein weiteres relevantes Kriterium bei der Planung ist, dass der Abstand von der Oberkante des Pflasters bis zum mittleren Grundwasserstand > 2 m beträgt, um schädliche Beeinträchtigungen des Grundwassers zu verhindern. Aus diesem Grund sollte auch im Winter auf das Aufbringen von Auftaumittel aus ökologischen Gründen verzichtet werden. Stattdessen können abstumpfende Streustoffe wie zum Beispiel Splitt in der Körnung 2/5 eingesetzt werden.

Betrieb

Im Zuge der Instandhaltung der Anlage muss die Reinigung der Fläche mit Blick auf die örtlichen Begebenheiten erfolgen. Abhängig von der Anzahl an benachbarten Baumstandorten oder von den Nutzungsansprüchen besteht die Möglichkeit, dass anfallendes Laub in regelmäßigeren Abständen als bei konventionellen Pflasterflächen entfernt werden muss. Dabei sollte in den ersten zwölf Monaten auf den Einsatz von Kehrmaschinen verzichtet werden, um eine dauerhafte Fugenfüllung nicht zu gefährden. Durch die Reinigung wird die hydraulische Leistungsfähigkeit des Steins wieder verbessert14. Bei Steinen mit Bauartzulassung kommt ergänzend hinzu, dass die Reinigungsintervalle des Steinherstellers exakt einzuhalten sind, da nur so sichergestellt ist, dass die abwasserreinigende Wirkung des Flächenbelags wie im Labor nachgewiesen funktioniert.

Funktionsprüfung für Sickerpflaster "in-situ" nach Neubau und im Bestand

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung regelt in vielen Kommunen, dass wenn Grundstücksteilflächen mit versickerungsfähigen Flächenbelägen befestigt sind, diese Teilflächen für die Dauer von 10 Jahren nach deren erstmaliger Verlegung als nicht kanalwirksame Fläche gelten und somit für diesen Zeitraum vollständig oder teilweise von der Niederschlagswassergebühr befreit sind. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann diese Teilfläche auf Antrag des Gebührenpflichtigen für einen weiteren Zeitraum (z. B. 5 Jahre) als nicht kanalwirksame Fläche anerkannt werden, wenn durch den Gebührenpflichtigen ein entsprechender Nachweis (z. B. Aufbereitungsnachweis) über die Versickerungsfähigkeit erbracht wird.

Für diese Nachweisführung stehen den Grundstückseigentümern Prüfangebote zur Verfügung die mithilfe eines Stahlrings eine definierte Testfläche des Belags "in-situ fein" dosiert bewässert. Wie das in der Praxis aussieht ist in Abb. 3 und Abb. 4 zu sehen. Mit dieser Testapparatur wird die Durchlässigkeit des Systems "Flächenbelag und Untergrund" untersucht: in situ - frisch verlegt und/oder nach einer bestimmten Betriebsdauer. Die Wasserdurchlässigkeit unter Einfluss der tatsächlichen Randbedingungen wie Lagerungsdichte, Lagerungsart und Inhomogenität in horizontaler und vertikaler Richtung kann damit erfasst werden. Bei der Beregnung mittels Injektionsnadeln simulieren die erzeugten Tropfen ein natürliches Regenereignis. Die Beregnung der Prüffläche wird durch sensorgesteuertes An- und Ausschalten der Pumpe so reguliert, dass ein möglichst konstanter Wasserstand auf der Prüffläche gehalten wird. Aber mit dieser Prüfeinrichtung können nicht nur Flächen nach vielen Jahren im Betrieb geprüft werden, sondern auch direkt nach Neubau der Nachweis des korrekten Einbaus belegt werden.

Literatur

1) Wassersensible Stadt- und Freiraumplanung - Handlungsstrategien und Maßnahmenkonzepte zur Anpassung an Klimatrends und Extremwetter. Ergebnisbericht des Teilprojekts C.1 - Freiraumplanerische Gestaltungsstrategien zur Regenwasserbewirtschaftung und Überflutungs-vorsorge im Verbundprojekt der BMBF-INIS Fördermaßnahme "Die Stadt als hydrologisches System im Wandel - Schritte zu einem anpassungsfähigen Management des urbanen Was-serhaushalts" 2016 (SAMUWA).

2) Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.: Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer - Entwurf (Oktober 2016) - DWA A 102.

3) Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.: Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser - April 2005; Stand: korrigierte Fassung März 2006 - DWA A 138.

4) MKULNV: "Entwicklung und Stand der Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen"; 17. Auflage, Stand der Daten: 31.12.2014.

5) MUNLV: "Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren", Runderlass Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen v. 26.05.2004.

6) Zulassungsgrundsätze für "Niederschlagswasserbehandlungsanlagen", Teil 1: Anlagen zur dezentralen Behandlung des Abwassers von Kfz-Verkehrsflächen zur anschließenden Versickerung in Boden und Grundwasser, Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt), November 2017.

7) Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt): Verzeichnis der allgemeinen bauaufsichtlichen Zu-lassungen, Zulassungsbereich: Bauprodukte und Bauarten zur Behandlung und Versickerung mineralölhaltiger Niederschlagsabflüsse; Download unter: www.dibt.de/fileadmin/verzeichnisse/NAT_n/zv_referat_II3/SVA_84.htm

8) Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (2013): Merkblatt für Versickerungsfähige Verkehrsflächen M VV R2, Köln.

9) Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.: Arbeitsblatt DWA-A 138 - Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser - April 2005; Stand: korrigierte Fassung März 2006, Hennef.

10) Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (2006): Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Pflasterdecken und Plattenbelägen (ZTV Pflaster-StB 06), Köln.

11) Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (2004):Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau (TL Gestein-StB 04), Köln.

12) Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (2001): Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 01), Köln.

13) Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (2005): Richtlinien für die Anlage von Straßen - Entwässerung (RAS-Ew), Köln.

14) T. G. Schmitt, A. Welker, M. Illgen, B. Bosseler, et. al: Untersuchung des Abfluss- und Versickerungsverhaltens wasserdurchlässiger Flächenbeläge, 2007, Gelsenkirchen.

M. Sc. Marcel Goerke
Autor

Leiter der Prüfstelle Regenwasserbehandlung bei dem IKT-Institut für Unterirdische Infrastruktur

IKT-Institut für Unterirdische Infrastruktur
M. Eng. Kilian Möllers
Autor

Wissenschaftlicher Mitarbeiter am IKT-Institut für Unterirdische Infrastruktur

IKT-Institut für Unterirdische Infrastruktur

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