Öffentliche Aufträge für den Garten- und Landschaftsbau

Verteilungsspielräume der Kommunen schrumpfen

Die fetten Jahre sind vorbei: Die Coronakrise konfrontiert Deutschlands Kommunen auf absehbare Zeit mit sinkenden Steuereinnahmen und hohen finanziellen Belastungen. Die Verteilungsspielräume von Städten und Gemeinden schrumpfen. Zwar werden die Kommunen 2020 finanziell entlastet, aber was geschieht in den kommenden Jahren? Immerhin 17,18 Prozent des GaLaBau-Umsatzes werden im öffentlichen Auftrag erbracht.

In diesem Jahr werden die Gemeinden voraussichtlich 14,2 Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen haben. Zu diesem Ergebnis kommt eine Steuerschätzung des Bundesfinanzministeriums vom vergangenen Monat. Allein die Gewerbesteuer (netto), die wichtigste kommunale Steuer, bricht danach um 11,3 Milliarden Euro auf 38,6 Milliarden ein. Hinzu kommen gestiegene Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) für langzeitarbeitslose, erwerbsfähige Personen und deren Haushaltsangehörige, die die Kommunen zuletzt zur Hälfte tragen mussten.

2020 werden Einnahmeverluste ausgeglichen

Mit einem Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen sollen diese Einnahmeverluste und Belastungen ausgeglichen werden. Bundestag und Bundesrat haben das im vergangenen Monat zusammen mit einer temporären Grundgesetzänderung beschlossen. Nun sollen Städte und Gemeinden für dieses Jahr einmalig Mittel in Höhe von 6,1 Milliarden Euro als Ausgleich für die Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer erhalten. Aus den Kassen der Länder sollen dafür weitere 4,8 Milliarden Euro fließen. Seinen Anteil an den KdU-Kosten hebt der Bund von 50 Prozent dauerhaft auf bis zu 74 Prozent an. Die Ausgaben des Bundes für diesen Zweck steigen damit mittelfristig um rund 3,4 Milliarden Euro im Jahr. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB), der Deutsche Städtetag und der Deutsche Landkreistag (DLT) haben die Unterstützung des Bundes für die Kommunen begrüßt. Doch sie sehen sorgenvoll in die Zukunft. Der Arbeitskreis "Steuerschätzungen" beim Bundesfinanzministerium erwartet 2021 noch einmal 19,6 Milliarden weniger Steuereinnahmen bei Bund, Ländern und Kommunen. Erst 2022 könnte steuerlich das Vorkrisenniveau erreicht werden, so die Steuerschätzer. Der Deutsche Städtetag erwartet 2021 bei der Gewerbesteuer Mindereinnahmen von rund 6 Milliarden Euro.

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Noch keine Vorschläge für 2021 und 2022

"Gerade jetzt müssen kommunale Investitionen auf einem hohen Niveau gesichert werden und es darf nicht gegen die Wirtschaftskrise angespart werden", fordert der Städte- und Gemeindebund: "Die Kompensation für die Steuerverluste der Gemeinden muss über 2020 hinaus auch in 2021 und 2022 gelten und der tatsächlichen Höhe der Einnahmeverluste angepasst werden." Ähnlich äußerte sich der Deutsche Städtetag. Doch das Bundesfinanzministerium hat dazu noch keine Vorschläge auf den Tisch gelegt. Fest steht bislang nur, dass der Bund die ostdeutschen Länder 2021 um 340 Millionen Euro bei den Zahlungen für die DDR-Zusatzversorgungssysteme entlasten wird. Das Geld soll den Kommunen zugutekommen.

Ungelöst bleibt derweil die Altschuldenfrage. Die Dispokredite der Kommunen belaufen sich auf mindestens 36 Milliarden Euro. Hinzu kommen Schulden bei Sozialversicherungen, Ländern und dem Bund. Noch nicht absehbar sind die Corona bedingten Mindereinnahmen der Kommunen aus der Einkommenssteuer. Sie hängen von vielen Faktoren ab und werden wegen nachträglicher Veranlagung teilweise erst 2021 eintreten. Erste Quartalsergebnisse zeigen jedoch, dass das Einkommensteueraufkommen der Kommunen im zweiten Quartal dieses Jahres etwa 15 bis 20 Prozent unter den Ergebnissen des Vorjahres lag. Einbußen werden auch bei der Einkommensteuerbeteiligung der Kommunen erwartet.

Eine Haushaltsplanung ist unter diesen Bedingungen für viele Kommunen kaum zu stemmen. Die hohen Mindereinnahmen machen es fast unmöglich, ausgeglichene Haushaltspläne aufzustellen. Zudem fehlen belastbare Planungsgrundlagen. Rücklagen aus Überschüssen der Vorjahre, die wirtschaftsstarken Kommunen als Puffer dienen, sind in der Dauerkrise schnell verbraucht. Bundesweit drohen Haushaltssicherungskonzepte, die Maßnahmen zur Ertragssteigerung und Ausgabenminderungen aufzeigen müssen.

Die engen finanziellen Handlungsspielräume zeigen bereits heute ihre Wirkung. Vor allem Baumaßnahmen würden in der finanziellen Krise aufgeschoben, berichtete der Geschäftsführer des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, Dr. David Rauber, der Neuen Landschaft. Anders als beispielsweise Personalausgaben seien sie an keine zeitlichen Vorgaben gebunden und könnten so am leichtesten hinausgezögert werden.

Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) unterstützt die Kommunen in ihrem Anliegen, auch für 2021 Geld von Bund und Ländern zu bekommen. "Allerdings rufen wir dazu auf, diese dann auch unmittelbar in die grüne Infrastruktur zu investieren und nicht weiter abzuwarten", sagt BGL-Hauptgeschäftsführer Dr. Robert Kloos: "Die Mittel müssen durch marktorientierte Ausschreibungen vor Ort ankommen." Der BGL verweist zugleich auf die Möglichkeit, Fördermittel für Stadtgrün-Projekte aus dem im August gestarteten "Programm für Klimaschutz in Kommunen" (100 Mio. Euro) und der Städtebauförderung (790 Mio. Euro) zu beantragen. cm

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