Wie berichtet, wurden am 1. Juli 2016 im Bundesanzeiger Änderungen zum ersten Abschnitt der VOB/A veröffentlicht, die allerdings erst angewendet werden sollten, wenn die angekündigte Gesamtausgabe der VOB 2016 vorliegt. Davon abweichend wurde für den Bereich des Bundes die neue VOB/A bereits zum 1. Oktober 2016 eingeführt. Auch das Bundesland Bayern beabsichtigt zeitgleich so zu verfahren. Voraussichtlich werden andere Bundesländer kurzfristig folgen. Auch im Bereich der VOB/C wurden zahlreiche ZTVs geändert oder ergänzt, so dass sich die...