VOB-Neuerungen teilweise in Kraft

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Wie berichtet, wurden am 1. Juli 2016 im Bundesanzeiger Änderungen zum ersten Abschnitt der VOB/A veröffentlicht, die allerdings erst angewendet werden sollten, wenn die angekündigte Gesamtausgabe der VOB 2016 vorliegt. Davon abweichend wurde für den Bereich des Bundes die neue VOB/A bereits zum 1. Oktober 2016 eingeführt. Auch das Bundesland Bayern beabsichtigt zeitgleich so zu verfahren. Voraussichtlich werden andere Bundesländer kurzfristig folgen. Auch im Bereich der VOB/C wurden zahlreiche ZTVs geändert oder ergänzt, so dass sich die betroffenen GaLaBau-Unternehmer über die Neuerungen unbedingt informieren sollten. Zur Erinnerung sei nochmals auf die nach der Neuregelung drohende Konkurrenz von halbstaatlichen oder staatlichen Einrichtungen, die eine völlig andere Kostenstruktur als GaLaBau-Betriebe haben, verwiesen. Dazu zählen auch Justizvollzugsanstalten. Des Weiteren betrifft der eingeführte Abschnitt 1 der VOB/A die elektronische Vergabe, den Submissionstermin, die Rahmenvereinbarung und das sogenannte Eigenleistungserfordernis sowie die Nutzung elektronischer Mittel. Für etliche GaLaBau-Betriebe, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, wird die Neueinführung der Bestimmungen eine Umstellung, auf alle Fälle aber einen Abschied von alten Gewohnheiten darstellen.

Rainer Schilling, Frankfurt a.M., Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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 Rainer Schilling
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