Vor allem im Bilanzsteuerrecht kommt es zu Feststellungen
Betriebsprüfung: Jede zweite Firma muss nachzahlen

Feststellungen und interne Organisation
Für ein möglichst breites Bild wurden bundesweit 201 Finanz- und Steuerexperten aus unterschiedlichen Jahresumsatzklassen, Tätigkeitsbereichen und Branchen befragt. Rund die Hälfte der Unternehmen zählt weniger als 500 Beschäftigte, 12,9 Prozent der Firmen haben 5000 oder mehr Mitarbeitende. Auch die Anzahl der Steuerexperten in den Unternehmen variiert: 48,8 Prozent haben bis zu fünf Personen in ihrer Steuerabteilung, immerhin 11,4 Prozent haben intern keine Steuerfunktion. Ein erster Knackpunkt. Denn ob Feststellungen anfallen, hängt maßgeblich von der internen Organisation ab.
Um sicherzustellen, dass Unternehmen ihre Steuern innerhalb eines bestimmten Zeitraums ordnungsgemäß und in korrekter Höhe zahlen, führen Betriebsprüfer Stichproben durch. Bei Großunternehmen wurden 17,5 Prozent der Betriebe untersucht. Das Ergebnis: 2022 nahm der Staat durch diese Maßnahme 10,8 Milliarden Euro ein. 60 Prozent der befragten Unternehmen mit Feststellungen mussten dabei eine steuerliche Mehrbelastung von bis zu 1 Million Euro tragen.
Insgesamt Rückgang bei Feststellungen
Besonders im Bereich Bilanzsteuerrecht kommt es zu wesentlichen Mehrergebnissen. Rund ein Drittel (29 %) der befragten Unternehmen muss bei der Bilanzierung von Anlagevermögen nachzahlen, 28 Prozent bei der Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen.
Insgesamt ist aber ein Rückgang bei den Feststellungen zu beobachten: Bei der Untersuchung im Jahr 2018 mussten noch 75 Prozent der befragten Unternehmen Nachzahlungen tätigen, 2022/23 waren es noch 54 Prozent.
Unternehmen und Finanzämter greifen in der Betriebsprüfung zunehmend auf digitale Hilfsmittel zurück. Finanzämter können große Datenmengen digital effizient auswerten, Branchen und Unternehmen miteinander vergleichen und Abweichungen erkennen. Diese Vorfilterung hilft dabei, gezielt Organisationen zu prüfen, bei denen Auffälligkeiten entdeckt wurden.
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Auslagerung an externe Steuerexperten
Ebenso investieren Unternehmen in ihre steuerlichen Prozesse – mit Auswirkungen auf die Prüfungsdauer. Rund jedes dritte Unternehmen (35 %) benötigt ein bis drei Jahre für den Abschluss der Außenprüfung, 26 Prozent lediglich bis zu zwölf Monate. Auch hier sind Unterschiede zwischen den Umsatzklassen zu sehen. Jedes zweite Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 1 Milliarde (49 %) braucht maximal ein Jahr für die Betriebsprüfung, bei 27 Prozent der Unternehmen mit einem Umsatz ab 500 Millionen Euro dauert der Prozess mehr als vier Jahre.
Ein Hebel für Entlastung und weniger Fehler bei der Betriebsprüfung kann die Auslagerung an externe Steuerexperten sein. Etwa vier von zehn befragten Unternehmen (39 %) greifen bei einer Außenprüfung gleichermaßen auf interne Expertise sowie externe Beratung zurück. 24 Prozent verlassen sich hauptsächlich auf externe Beratung, wohingegen 37 Prozent der Unternehmen eine Betriebsprüfung hauptsächlich intern abwickeln. Dabei fällt auf, dass sich mit der Coronapandemie mehr Unternehmen zunehmend dafür entschieden haben, Betriebsprüfungen durch externe Expertise betreuen zu lassen: Waren es vor der Pandemie lediglich 13 Prozent bis 16 Prozent der Firmen, ließ jedes dritte Unternehmen, dessen Prüfung 2022/23 endete, seine Prüfung extern betreuen (32 %).
Der Einsatz von digitalen Tools wird immer alltäglicher: Bei Prüfungen vor 2019 verzichteten noch 64 Prozent auf diese Lösungen, 2022/23 waren es nur noch 29 Prozent. Aber es ist auch noch Luft nach oben. Die Hälfte (49 %) der befragten Firmen will bei künftigen Betriebsprüfungen verstärkt auf Technologien setzen.
Tax Compliance Management-Systeme
Eines der Hilfsmittel sind Tax Compliance Management-Systeme (Tax CMS). Als effektives Managementtool helfen sie seit Neuestem auch bei der Betriebsprüfung: Mit dem passenden Antrag können bestimmte Beschränkungen der Prüfung festgelegt und so der gesamte Prozess beschleunigt werden. Aber auch was den Überblick der Unternehmen und ihren Steuerfunktionen über ihre Daten und Prozesse betrifft, zeigt unsere aktuelle Untersuchung Nachholbedarf: So gaben 61 Prozent der befragten Unternehmen an, kein Tax CMS zu nutzen. Bei kleineren Organisationen mit weniger als 100 Millionen Euro Umsatz liegt dieser Wert sogar bei 77 Prozent.
cm/PwC












