Unternehmensführung

Wann muss ein Arbeitsunfall gemeldet werden?

Arbeitsunfälle sind meldepflichtig, wenn der Betroffene als Folge des Unfalls mehr als drei Tage arbeitsunfähig oder gar tödlich verunglückt ist. Darauf haben die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zum Welttag für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im April hingewiesen.

Meldepflichtig ist das Unternehmen. Hat ein Beschäftigter oder eine Beschäftigte einen Unfall bei der Arbeit oder auf dem Weg von oder zur Arbeitsstätte, muss es den Unfall der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse anzeigen. Aus diesen Daten lassen sich Unfallschwerpunkte und Erkrankungsrisiken ableiten. Diese nutzen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung nicht nur für ihre Präventionsarbeit. Sie dienen auch als Quelle für den Bericht der Bundesregierung zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit an den Bundestag und internationale Organisationen wie die Internationale Arbeitsorganisation (ILO).

Sobald ein Unternehmen von einem Arbeits- oder Wegeunfall erfährt, muss es binnen drei Tagen die Unfallmeldung abschicken. Der Personal- oder Betriebsrat muss ebenfalls informiert werden. Bei besonders schweren oder tödlichen Unfällen ist eine schnellere Reaktion nötig. Da ist das Unternehmen gehalten, den Unfallversicherungsträger sofort in Kenntnis zu setzen. "Diese Informationspflichten sind kein Selbstzweck", sagte Dr. Walter Eichendorf, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) "Sie sollen sicherstellen, dass sich alle Beteiligten mit Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen auseinandersetzen." Viele Unternehmen und Organisationen seien inzwischen sogar dazu übergegangen, Beinahe Unfälle in ihrem internen Berichtswesen zu thematisieren, um die Risiken weiter zu verringern. Eichendorf: "Aus Beinahe Unfällen kann man viel lernen. Deshalb ist ihre Erfassung wichtig auf dem Weg zur Vision Zero, einer Welt ohne tödliche und schwere Arbeitsunfälle." DGUV

NL-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Mitarbeiter/in (m/w/d) für den Friedhofsbereich, Winnenden  ansehen
Sachbearbeiter*in Gewässerbau in der Abteilung..., Giessen  ansehen
als Kalkulator GaLaBau (m/w/d) oder diese..., Münster  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

Redaktions-Newsletter

Aktuelle GaLaBau Nachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen