Geringqualifizierte bilden sich zu wenig fort

Warum Prämien in der Weiterbildung kein Allheilmittel sind

Geringqualifizierte nehmen inzwischen zwar doppelt so häufig an Weiterbildungen teil wie noch zu Beginn des Jahrtausends. Zu Fachkräften oder Akademikern haben sie aber noch nicht aufgeschlossen. Der Gesetzgeber möchte daher finanzielle Anreize schaffen, damit sich Beschäftigte ohne Berufsausbildung stärker ins Zeug legen. Die Idee ist allerdings nicht ganz ausgegoren.

L ebenslanges Lernen wird mehr und mehr zu einer Selbstverständlichkeit: Im Jahr 2014 hat die Hälfte der erwachsenen Bundesbürger an Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen, vor einem Vierteljahrhundert waren es erst 37 Prozent. Allerdings ist die Weiterbildungsbereitschaft der Menschen sehr unterschiedlich ausgeprägt: Während sich zwei Drittel der Meister und Akademiker regelmäßig fortbilden, tun dies von den Geringqualifizierten nur 39Prozent.

Die Diskrepanz zwischen diesen Gruppen ist jedoch zuletzt kleiner geworden, auch weil heute mehr Geringqualifizierte einen Job haben und von daher auch häufiger im Betrieb geschult werden. Gleichwohl haben Beschäftigte ohne Berufsausbildung oft nur einfache Jobs, die keine Weiterbildungsmöglichkeiten bieten.

Viele geringqualifizierte Beschäftigte schrecken vor einer Weiterbildung zurück, weil sie fürchten, dass Mühen sowie die Zeit, die sie mit Lernen verbringen, sich nicht in besseren beruflichen Chancen niederschlagen. Daher sind viele nicht bereit, auf eine Helfertätigkeit zu verzichten, um eine Ausbildung aufzunehmen, die erst später zu einem höheren Einkommen führt. Zudem haben Geringqualifizierte häufig nicht gelernt zu lernen; noch mal die Schulbank zu drücken, setzt sie unter Druck.

Bundesregierung setzt Erfolgsprämie aus

Die Bundesregierung will jetzt Beschäftigte ohne Berufsausbildung zu einer Weiterbildung motivieren - mit einer Erfolgsprämie: Personen, die von (drohender) Arbeitslosigkeit betroffen sind oder keinen Berufsabschluss haben und die eine Ausbildung aufnehmen, sollen nach bestandener Zwischenprüfung eine Prämie von 1000 Euro erhalten, nach der Abschlussprüfung sogar 1500 Euro.

Ganz neu ist solch ein Prämienmodell nicht: In Niedersachsen haben im Rahmen des Landesprogramms "Erfolgsprämie" von Januar 2013 bis Dezember 2015 bereits 920 junge Menschen diese Prämie erhalten. In Ost-Thüringen haben in einem Modellprojekt zur abschlussorientierten Qualifizierung für bis zu 35-Jährige 47 Teilnehmer ihre Abschlussprüfung erfolgreich bestanden.

Der finanzielle Anreiz mag gut gemeint sein. An den Haupthemmnissen für die Teilnahme an einer Fortbildung setzt er jedoch nicht an. Denn auch nach der geltenden Rechtslage erhalten junge Erwachsene, die eine Ausbildung beginnen, neben der Ausbildungsvergütung finanzielle Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit - etwa für Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten oder den Nachhilfeunterricht.

Ausbildungsdauer für Umschüler verlängern

Wer sich für eine Ausbildung entscheidet, ist ohnehin motiviert und weiß um die guten Arbeitsmarkt- und Einkommenschancen im Anschluss an die Lehre. Diese Personen benötigen keine Prämien - hier kommt es allenfalls zu Mitnahmeeffekten. Außerdem könnten sich junge Schulabgänger benachteiligt fühlen, die eine reguläre Ausbildung beginnen und keine Prämie für bestandene Prüfungen erhalten.

Sinnvoller wäre es, die Ausbildungsdauer für Umschüler zu verlängern. Bisher werden in der Regel Lehrgänge unterstützt, die nicht so lange dauern wie eine reguläre Berufsausbildung. Wenn aber künftig mehr Zeit zum Lernen bleibt, kommt das vor allem jenen entgegen, die Probleme mit dem Büffeln haben. Außerdem gibt es noch die Möglichkeit, einen Beruf komplett oder teilweise in Form von Teilqualifikationen zu erlernen.

Um Lernhürden abzubauen, ist zudem eine Beratung über den Nutzen einer Weiterbildung unerlässlich. Mit der geplanten Förderung von Grundkompetenzen im Lesen, Schreiben und Rechnen erreicht man Geringqualifizierte und kann ihnen über konkrete Lernerfolge zeigen, dass sich Bildung lohnt. Nachfolgende Bildungsschritte müssen dann nicht mehr so stark gefördert werden, weil Lernbarrieren abgebaut wurden. Allerdings ist es nicht Aufgabe der Arbeitslosenversicherung, die Grundbildung zu finanzieren. Dies sollte aus Steuermitteln geschehen. iwd

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