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Was das dritte Entlastungspaket der Wirtschaft bietet

Preissteigerung Bundesregierung und -ministerien
Das 3. Entlastungspaket enthält ein Programm für energieintensive Unternehmen. Foto: Tim Reckmann/ pixelio.de

Die Ampel-Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hat sich auf ein 65-Milliarden-schweres drittes Entlastungspakt für Deutschland verständigt. Dazu soll auch ein Programm für energieintensive Unternehmen gehören, die eine Steigerung ihrer Energiekosten nicht weitergeben können. Zudem sollen Unternehmen bei Investitionen in Effizienz- und Substitutionsmaßnahmen unterstützt werden.

"Die bereits bestehenden Hilfsprogramme für Unternehmen werden bis zum 31.Dezember 2022 verlängert, der momentanen Laufzeit des beihilferechtlichen Rahmens der Europäischen Kommission", heißt es im Beschluss der Ampel-Koalition. Dazu gehören das KfW-Sonderprogramm UBR (Ukraine, Belarus, Russland) mit zinsgünstigen Krediten und die bereits während der Corona-Pandemie eingeführten Erweiterungen der Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme zur kurzfristigen Sicherstellung von Liquidität und das Energiekostendämpfungsprogramm zur Entlastung besonders energie- und handelsintensiver Unternehmen.

Unternehmen mit großer volkswirtschaftlicher Bedeutung sollen in begründeten Einzelfällen Unterstützung durch Eigenkapitalmaßnahmen erhalten. Um mehr Unternehmen zu erreichen und den Zugang zu erleichtern, soll im KfW-Sonderprogramm die Haftungsfreistellung verbessert werden. Das Energiekostendämpfungsprogramm wird weitere Unternehmen, die bisher nicht auf der europäischen KUEBLL-Liste stehen, unterstützen. Dafür werden Kriterien benannt, die die Belastung durch hohe Energiepreise zur Grundlage haben.

Das 100-Milliarden-Euro-Programm der KfW, das Anfang des Jahres dazu konzipiert wurde, Liquidität in den Terminmärkten für Gas sicherzustellen, wird auf Elektrizitätsmärkte ausgedehnt. Die Bundesregierung soll prüfen, wie zukunftsfähige Unternehmen stabilisiert werden können, die wegen einer Gasmangellage oder nicht tragfähiger Energiepreise temporär ihre Produktion einstellen müssen. Die Unternehmenshilfen sollen fortlaufend auf ihre Effektivität überprüft und in engem Austausch mit der Wissenschaft und den Handelspartnern angepasst werden.

Um kommunale und soziale Wohnungsunternehmen bei steigenden Energiekosten zu unterstützen, wird die befristete Förderung von Betriebsmitteln im KfW-Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Private Wohnungsunternehmen können zudem die regulären ERP-/KfW-Förderkreditprogramme und bei vorübergehenden Liquiditätsengpässen außerdem die regulären Bürgschaftsprogramme von Bund und Ländern zur Liquiditätssicherung in Anspruch nehmen.

cm/SPD/Die Grünen/FDP

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