Was sind die Anforderungen an einen guten Reitplatz?

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Regenwasser muss abgeleitet werden. Foto: Marko Münster

Streit kommt in den besten Familien vor - auch zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Als vom Gericht bestellter Gutachter (öbv) werde ich hinzugezogen, um die technischen Gegebenheiten, die Funktion und Nutzbarkeit eines Reitplatzes festzustellen und die ausgeführten Leistungen des Bauwerks den Parteien zuzuordnen. Da ich erst dann hinzugezogen werde, wenn der Weg der gütlichen Einigung in einer Sackgasse endet, habe ich nicht die Möglichkeit den Baufortschritt mit zu verfolgen, sondern muss zur Beantwortung der vom Gericht gestellten Fragen die Baumaßnahme von Anfang bis Ende im Nachhinein rekonstruieren.

Auftraggeber und Auftragnehmer sollten stets vor und während der Bauphase jede Möglichkeit nutzen, die Maßnahme rechtssicher abzuwickeln. Viele Reitbegeisterte haben sich nicht nur ihren Wunsch zum eigenen Pferd erfüllt, sondern mit einem eigenen Reitstall ihr Hobby zum Beruf gemacht und verdienen ganz oder teilweise ihren Lebensunterhalt mit dem Vermieten von Pferdeboxen an Einsteller. Unter anderem haben sich auch immer mehr Landwirte von der eher wenig rentablen Viehwirtschaft abgewandt und stellen ihre Ställe dem Freizeitsport zur Verfügung.

Da oft das Angebot an Ställen größer ist als die Nachfrage und so Boxen leer stehen, kann der Einsteller frei wählen und fällt seine Entscheidung oft nicht nur über den Preis sondern über die Attraktivität des Mietangebots. Annehmlichkeiten wie in der Miete enthaltenes Ausmisten der Boxen, großzügige Koppeln, vorhandener Longierzirkel, Reitplatz oder sogar Reithalle helfen natürlich bei der Entscheidung. Als Grundausstattung sollte jedoch mindestens ein Reitplatz zur Verfügung stehen. Der Spaß an einem Reitplatz und vor allem die Gesundheit des Pferdes hängen entscheidend von seiner Nutzbarkeit ab. Zu tief, zu hart oder ständig nass, so kenne ich viele Reitplätze. Da hilft das reine Vorhandensein nicht - er muss nutzbar sein. Dass in einem funktionierenden Reitplatz mehr steckt als ein Rechteck mit einer ebenen Sandoberfläche, das mit einer Barriere oder Bande eingefasst wird, ist nach meiner Erfahrung als Gerichtssachverständiger für Reitplätze vielen oft nicht klar. Aus Unwissenheit oder aus finanziellen Gründen wird vom Betreiber nicht unbedingt ein Architekt beauftragt. Im Vordergrund steht bei Reitplätzen, meist ein Rechteck mit 20 m Breite und 40 m Länge, nicht die Ästhetik, sondern hauptsächlich die Funktion, Nutzbarkeit und Langlebigkeit der Reitfläche. Aber da steckt einiges an Technik dahinter. Sicherlich sollte der Reitplatz gut und bereitbar sein. Das heißt, er sollte mehr oder weniger elastisch sein, nicht zu tief und nicht zu hart, um Gelenks- und Knochenproblemen vorzubeugen. Er sollte trittsicher und scherfest aber nicht zu stumpf sein, um die Sehnen nicht zu sehr zu belasten. Er sollte bei jeder Witterung bereitbar sein und idealerweise ohne viel Pflege so bleiben. Viele Herstellerfirmen können das bieten.

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Baugrund ist nicht ausreichend tragfähig. Foto: Marko Münster Fotos: Marko Münster
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Verstopftes Trennflies. Foto: Marko Münster
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Metallteile und Glasscherben in einer Tretschicht (Werksmischung!). Foto: Marko Münster

Aber für welche Disziplinen soll er geeignet sein? Für Dressur, zum Springen, Western reiten, zum Aufwärmen und als Abreiteplatz oder als Turnierplatz? Nach Wunsch des Auftraggebers sollte er alles kombinieren. Das geht natürlich. Die Summe aller Wünsche kann dann aber nur ein Kompromiss sein: ein Reitplatz, der alles bieten kann, aber nichts absolut perfekt.

Für jedes Klima, für jeden Standort, für jeden Untergrund, für jede Anforderung gibt es den richtigen Reitplatz. Aber der Aufbau und der oder die verwendeten Baustoffe müssen auf die jeweiligen Bedürfnisse des Nutzers und des Standortes abgestimmt sein, um eine bestmögliche Eignung zu bieten. Der für den Betreiber beste Standort auf dem Reiterhof wird sicherlich schnell ausgewählt sein. Ob alle notwendigen Anforderungen an diesem Standort erfüllt werden können, so dass am Ende ein zufriedenstellendes und vor allem funktionierendes Bauwerk zur Verfügung steht, sollte zunächst überprüft werden.

Dabei sollte zuerst ein Auge auf den Baugrund geworfen werden. Kann er alle gestellten Anforderungen erfüllen, die Lasten des Reitbetriebes überhaupt aufnehmen oder wird er sich unter Beritt verformen oder verschieben? Man muss bedenken, dass beim Galopp ungefähr die Last des 2,5-fachen Körpergewichts über einen Huf in den Boden abgeleitet wird. Das entspricht bei einem durchschnittlichen Reitpferd ungefähr dem Gewicht von 1,5 t auf eine Fläche von wenigen Quadratzentimetern. Auch das Gewicht des Pflegefahrzeuges liegt oft in dieser Größenordnung, das Gewicht eines Wasserfasses zur Bewässerung liegt sogar erheblich darüber. Ist der Baugrund nicht ausreichend tragfähig, wird sich der Reitplatz über eher kurz als lang in eine unebene Kraterlandschaft.

Für diesen Fall gibt es bautechnische Möglichkeiten, um die Tragfähigkeit des Baugrundes zu erhöhen. Hier können zum Beispiel Bodenverfestigungsmaßnahmen durchgeführt werden oder die Last durch das Herstellen einer Tragschicht auf eine größere Fläche verteilt werden, um so den Bodendruck zu reduzieren.

Bei Reitplätzen im Freien ist das Ableiten des Niederschlagswassers ein wichtiges Kriterium, um das Reiten angenehmer zu machen oder um die Tretschicht in einem Zustand zu halten, der überhaupt bereitbar ist. Ist der Baugrund nicht ausreichend wasserdurchlässig sollte eine Drainageeinrichtung vorgesehene werden.

Wie bereits erwähnt hängt die Auswahl der Tretschicht aus technischer Sicht vor allem von der Art der Nutzung und von der Belastungsintensität ab. Ein Reitplatz mit Rasendecke ist durch seine sehr guten Eigenschaften hinsichtlich Elastizität, Trittfestigkeit, Scherfestigkeit und natürlich auch für das Auge des Betrachters attraktiv. Machen wir uns aber nichts vor. Bei der andauernden Nutzung kann die Rasendecke, wenn überhaupt, nur mit einem sehr hohen Pflegeaufwand erhalten werden. Gewöhnlich kommt eine Tretschicht aus Sand mit oder ohne Zuschlagstoffe (Holzhäcksel, Sägemehl, synthetische Vlies-, Faser-, Kunst- oder mineralische Zuschlagstoffe) mit allen ihren Vor- und Nachteilen zum Einsatz. Die Tretschicht sollte aber dann auf die darunter liegende(n) Schichten(en) abgestimmt sein, um zu verhindern, dass zum Beispiel Steine aus der Tragschicht oder der Baugrund selbst an die Oberfläche kommen.

Zur Trennung von Schichten werden oft auf Trennschichten aus Geotextil-Bahnen, Gitter- oder Mattensystemen zurückgegriffen. Aber auch mineralische Schichten können als Trennschichten funktionieren. Alle Schichten müssen aber zueinander passen, um die Funktion der Anlage erfüllen zu können. Soll zum Beispiel Niederschlagswasser direkt auf dem Reitplatz versickert werden, können wasserundurchlässige Zwischenschichten ungemein stören und den Reitplatz nahezu unbrauchbar machen.

Die verwendeten Baustoffe sind später auch erheblich für die notwendigen Pflegeleistungen mit verantwortlich. Werden die Baustoffe bereits in der Planung dahingehend betrachtet, können hier im Vorfeld spätere Pflegekosten reduziert werden. Ob nun ein Reitplatz in ein- oder mehrschichtiger Bauweise vorgesehen ist, man sollte immer wissen, welche Anforderungen für ein funktionierendes System notwendig sind und welche Eigenschaften die zur Auswahl stehenden Baustoffe bieten. Dies fängt bei mineralischen Baustoffen bei der Gesteinsart an, führt weiter über die Korngröße, den Gehalt an Feinanteilen und über die Kornform zu bodenphysikalischen Eigenschaften wie Wasserdurchlässigkeit, Wasserspeicherfähigkeit, Scherfestigkeit und Widerstand gegen Frostbeanspruchung und, nicht zu vergessen, zur Entsorgung. Viele Betreiber von Reitplätzen haben sich bei einer späteren Sanierung oder beim Rückbau des Reitplatzes hohe Entsorgungskosten eingehandelt, da zum Beispiel der Schadstoffgehalt der Baustoffe erst bei der Entsorgung bekannt wurde, von Verletzungsgefahren für Pferd und Reiter durch nicht geeignete Materialien einmal abgesehen.

Manche Bau- oder Lieferfirmen stellen deshalb dem potentiellen Auftraggeber kostenlos Eignungsprüfzeugnisse der geplanten Baustoffe zur Verfügung, um dem Kunden Sicherheit für die spätere Bauausführung zu vermitteln: "hier wird nicht irgendwas, sondern Qualität verbaut!". Aber auch die ausführende Firma hat gegenüber ihrem Lieferanten eine Handhabe, sollte sich der Baustoff später als nicht geeignet erweisen.

Ebenso sollte für den Bau eine Fachfirma für Reitplatzbau beauftragt werden, die aufgrund ihrer Qualifikation und Erfahrung, Qualität abliefert. Es ist für den AG sicherlich kein Fehler, vor der Beauftragung der Baumaßnahme Vergleichsangebote einzuholen und Referenzen abzufragen. Gerade dann wenn der Reitplatz auch teileweise in Eigenarbeit gebaut werden soll, um die Baukosten gering zu halten, sollte man auf das Fachwissen einer Reitplatzbaufirma nicht verzichten. Aus meiner Erfahrung als Gerichtsgutachter werden oft schon vor, aber auch während Baumaßnahmen im Reitplatzbau fundamentale Grundlagen übersehen, sodass spätere Unstimmigkeiten zu Streitigkeiten führen, die oft vor Gericht enden.

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Bauabfälle als Tragschichtmaterial. Foto: Marko Münster
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Bauabfälle als Tragschichtmaterial. Foto: Marko Münster

Die meisten Auftraggeber versäumen es beispielsweise, der ausführenden Firma konkrete Angaben zum Bauvorhaben zu machen. Da oft kein Architekt vorhanden ist, gibt es keine Pläne, die die Baumaßnahme darstellen; das Projekt in Worte zu fassen und dem Gegenüber darzustellen muss zwangsläufig zu Missverständnissen führen. Da nur mündlich geäußert und nicht protokolliert, steht nachher Aussage gegen Aussage, was gefordert oder abgesprochen war.

Dem Auftragnehmer technische Grundlagen aus Voruntersuchungen des Baugrundes zur Verfügung zu stellen, wird vom Auftraggeber als bautechnischer Laie oft aus Unwissenheit, oft aus finanziellen Gründen versäumt. Um einen reibungslosen Bauablauf zu gewährleisten, teilweise auch aus Bequemlichkeit, unterlassen es Auftragnehmer, fehlende Grundlagen vom Bauherrn einzufordern. So kommt es bei später vorliegenden Mängeln nicht selten zwischen beauftragender und ausführender Seite zum Streit, da aus Sicht des Auftraggebers vom Auftragnehmer als "Fachmann" die Ursache eines potentiellen Mangels hätte erkannt werden müssen und der Auftragnehmer seine Bedenken zu fehlenden Voruntersuchungen oder Baugrundkenngrößen oft nur mündlich geäußert hat.

Generell sollte, zumal wenn höhere Summen investiert werden, die Baumaßnahme im Detail schriftlich festgehalten werden. Als Sachverständiger erlebe ich es bei nahezu jedem Rechtsstreit, dass nur, wenn überhaupt, ein ganz grober Rahmen fixiert wurde: "ein "Stück" Reitplatz 20 x 40 m mit Einfassung". Das lässt natürlich viele Fragen und Spielraum offen, zumal größtenteils keine Pläne gefertigt werden, Kennwerte zum Baugrund sowieso nicht vorliegen und die Tragschicht in Eigenleistung mit günstigen aber ungeeigneten Baumaterialien (ohne Nachweis der Eignung) hergestellt wird. Das hört sich jetzt übertrieben an, aber diese Konstellation kommt nicht selten vor. Vor Gericht wird dann versucht über Zeugen die oft vor Jahren mündlich getroffenen Abmachungen glaubhaft zu schildern, was meist wenig Aussicht auf Erfolg verspricht.

Deshalb sollte der Wunsch des Kunden so konkret und detailliert wie möglich schriftlich im Bauvertrag festgehalten und weitere Vereinbarungen oder Anweisungen schriftlich niedergelegt werden. Auch eine Fotodokumentation vor, während und nach den Arbeiten kann später sehr hilfreich sein.

Zur Gründung des Bauwerks hat der Auftraggeber Kenngrößen zum Baugrund zur Verfügung gestellt werden. Sollte dies nicht erfolgen, sind vom AN schriftlich Bedenken anzumelden. Zu beiderseitiger Sicherheit sollte die Eignung aller verbauten Baustoffe, egal ob bauseits zur Verfügung gestellt oder vom AN geliefert, über Prüfzeugnisse, Produktspezifikationen und ggf. Sicherheitsdatenblätter nachgewiesen werden.

Dem Auftraggeber sollte nach Fertigstellung eine schriftliche Nutzungs- und Pflegeanleitung ausgehändigt werden, um entstehende Mängel aus unsachgemäßer Verwendung oder Handhabung nicht dem Anspruch auf Gewährleistungen auszusetzen. Vor allem sollte nach Fertigstellung der Bauleistungen oder schon nach Abschluss einer bauseitigen Teilleistung eine schriftliche Abnahme erfolgen, in der gegebenenfalls alle Mängel schriftlich festgehalten sind.

Dipl.-Ing. Marko Münster
Autor

öbv Sachverständiger für Sport-, Golf- u. Reitanlagen

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