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Wasserknappheit führt zu Sprenger-Verboten in Gärten und Parks

England Gartenbewässerung
Ein Sprenger verbraucht nach Angaben des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbands rund 800 l Wasser pro Stunde. Deshalb sollen sie nur zeitlich begrenzt laufen. Foto: henrikvogel.de/pixelio.de

Der trockenste Sommer seit Beginn der Wetteraufzeichnungen 1881 hat zu einem Absinken der Grundwasserspiegel und einem erhöhten Wasserverbrauch in Gärten und Parks geführt. Wasserwerke gerieten an ihr Limit. Städte und Gemeinden vor allem in Niedersachsen, Brandenburg und Hessen ergriffen Maßnahmen zur Wasserbewirtschaftung. Auch in England gibt es seit August strikte Regeln zur Beregnung von Grün. Im Mittelpunkt der Verbote standen Rasensprenger und automatische Bewässerungssysteme.

Ein Sprenger verbraucht nach Angaben des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbands rund 800 l Wasser pro Stunde. Das liege deutlich über dem persönlichen Verbrauch von durchschnittlich 115 l pro Tag, sagte Verbandssprecher Gunnar Meister.

Bereits im Mai hatte Königstein im Taunus verboten, Wege, Rasen- und Grünflächen über 200 m² aus dem öffentlichen Trinkwassernetz zu bewässern. Ab Juli verboten die niedersächsischen Landkreise Vechta und Osnabrück, Parks, Gärten und Sportplätze von zwischen 12 und 18 Uhr zu beregnen. Auf die Verwendung von Rasensprengern und automatische Bewässerungen steht ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro.

So hält es auch der Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckband in Brandenburg. Er dehnte jedoch das Beregnungsverbot auf 7 Uhr früh bis 9 Uhr abends aus. Im August folgten die Gemeinden Lauenau und Barsinghausen in Niedersachsen, Panketal und Brandenburg an der Havel in Brandenburg sowie Simmern-Rheinböllen in Rheinland-Pfalz.

Auch im Mutterland der Gartenkultur geht es den Gärten an den Kragen. In den südenglischen Grafschaften Kent und Sussex dürfen seit August keine Rasensprenger und automatische Bewässerungen mehr verwendet werden, verkündete die South East Water Ltd. in Snodland. Die Bewässerung mit Trinkwasser ist nur noch mit Eimern, Gießkannen und Tröpfchenbewässerungssystemen erlaubt. Gestattet ist auch die Verwendung von Regenwasser aus Tonnen oder anderen Behältern. Wer sich nicht daran hält, muss mit 1200 Euro Strafe (1000 britischen Pfund) rechnen. cm

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