Weißdruck zu Wegebau-Vertragsbedingungen veröffentlicht

Die ATV DIN 18318 "Verkehrswegebauarbeiten - Pflasterdecken und Plattenbeläge in ungebundener Ausführung, Einfassungen" ist seit vielen Jahren mit ihren Regelungen in der Diskussion. Erstmalig ist diese Norm in der VOB Ausgabe 1973 unter dem Titel ATV DIN 18318 "Straßenbauarbeiten; Steinarbeiten" erschienen. Bis dahin kannte die VOB nur solchen Wegebau, wie er in der ATV DIN 18320 "Landschaftsbauarbeiten" in den Abschnitten "Landschaftsgärtnerische Steinarbeiten" sowie "Gartenwege und Gartenplätze" geregelt war. Diese Arbeiten waren bereits in der Erstausgabe der VOB im Jahre 1927 dem Landschaftsbau zugeordnet.

Der Arbeitsausschuss, der für die ATV DIN 18318 im Sinne von "Straßenbauarbeiten" seine Regelungen getroffen hat, hat damals wie heute nur die durch Verkehr, bzw. durch Schwerverkehr belasteten Flächen im Blick gehabt. Für den Landschaftsbau mit seinen nur gering belasteten Flächen ist dadurch eine Lücke entstanden.

Daher wurde hatte die Forschungsgesellschaft @mt:Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL) 2008 ein Gremium einberufen, welches das Thema aufgegriffen und inzwischen die "ZTV-Wegebau - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für den Bau von Wegen und Plätzen außerhalb von Flächen des Straßenverkehrs" erarbeitet hat. Die nun vorliegenden und von Vertretern des Landschaftsbaus gemeinsam mit Vertretern des Straßenbaus erarbeiteten Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen bieten den Vertragsparteien eine Vertragsgrundlage, die den Anforderungen von Pflasterdecken und Plattenbelägen mit geringeren Verkehrsbelastungen gerecht werden kann. Darüber hinaus enthält sie Anforderungen und Regelungen für die sogenannten "gebundenen Bauweisen".

Mit dieser ZTV-Wegebau werden die von der ATV DIN 18318 abweichenden und bewährten Bauweisen des Landschaftsbaus, die zum Teil seit Jahrzehnten standardmäßig Anwendung finden, in einem Regelwerk dargestellt. Für die Anwendung der gebundenen Bauweise werden aber auch ganz neue und ergänzende Anforderungen, insbesondere für die Herstellung und Ausführung von Bettungs- und Fugenstoffen, definiert.

Während der Einspruchsphase vom 9. Januar 2012 bis 9. April 2012 konnte die Entwurfsfassung der neuen ZTV der Fachwelt bereits vorgestellt werden. Viele Verbände, Kommunen und Sachverständige nutzten die Gelegenheit zur Stellungnahme und haben Anregungen und Hinweise für die Fertigstellung des Regelwerkes eingebracht. In mehreren Einspruchssitzungen hat der RWA Wegebau die eingegangen Stellungnahmen in den letzten Monaten ausführlich beraten und Änderungen im Regelwerk vorgenommen. Der Weißdruck der ZTV-Wegebau ist bei der FLL erhältlich.

FLL

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