Unternehmensführung

Weißer Hautkrebs bleibt GaLaBau-Berufskrankheit Nummer eins

Der weiße Hautkrebs bleibt die Berufskrankheit Nummer eins im Garten- und Landschaftsbau. Der Name steht für das Platten-Epithel-Karzinom und die multiple aktinische Keratose. Seit diese Hautkrebsformen 2015 als Berufskrankheiten anerkannt wurden, stehen sie an der Spitze der GaLaBau-Berufskrankheiten. Inzwischen machen sie 53 Prozent der von den Landschaftsgärtnern bei der Berufsgenossenschaft gemeldeten Berufskrankheiten aus, teilte die Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) mit.

Die Belastung von Landschaftsgärtnern durch die hautschädigenden ultravioletten Strahlen des Sonnenlichtes (UV-Strahlen) sind im Durchschnitt fast dreimal so hoch wie die des deutschen Durchschnittsbürgers. GaLaBau-Mitarbeiter sollten deshalb auf Anzeichen des Weißen Hautkrebs wie hartnäckige raue Stellen auf der Haut, Rötungen und Verschorfungen achten. Davon sei besonders die Haut im Bereich des Kopfes betroffen. Die SVLFG empfiehlt, in solchen Fällen schnell einen Hautarzt zu kontaktieren. Der weiße Hautkrebs gilt als gut behandelbar, weil er meist nicht streut. Die Deutsche Krebshilfe nennt eine Heilungschance von bis zu 95 Prozent. Wichtig sei es jedoch, möglichst früh zum Arzt zu gehen, so die SVLFG.

GaLaBau-Arbeitgeber sind verpflichtet, Mitarbeitern einmal pro Jahr eine Vorsorgeuntersuchung anzubieten und auf der Baustelle für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen. Dazu gehören Schattenplätze, Sonnencreme, richtige Kleidung, genug zu trinken und regelmäßige Pausen. cm/SVLFG

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