10. Landschaftsbautagung in Weihenstephan

Welche Regeln greifen bei Baumängeln im Landschaftsbau?

"Mangelerscheinungen im Landschaftsbau - Ausprägungen, Beurteilung, Vorgehensweisen". Zu diesem Thema trafen sich Unternehmen des Garten- und Landschaftsbaus, Landschaftsarchitekten und Studenten zur 10. Landschaftsbautagung an der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf in Freising. Die Veranstaltung fand zum zehnten Male statt und brach mit knapp 250 Teilnehmern den bisherigen Besucherrekord.

Zentrales Thema der diesjährigen Tagung war die Betrachtung von Problembereichen aus der Praxis von Planung und Ausführung, da sich gerade in diesen Bereichen spätere Baumängel zeigen können. Es wurden Regelwerke analysiert, auf Besonderheiten in der praktischen Ausführung hingewiesen und die juristischer Seite betrachtet. So konnten Fragen aus dem Publikum meist interdisziplinär beantwortet werden.

Wann ist ein Mangel ein Mangel?

Zu Beginn der Tagung stellte sich dieser Frage Dr. Alexander Herrmann, Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Vergaberechts und des privaten Bau- und Architektenrechts. Einleitend erläuterte er den Charakter von Verträgen über Landschaftsbauarbeiten und beschrieb die Bedeutung des Leistungssolls. Er verglich die Mängelbegriffe aus BGB und VOB und wies auf deren Unterschiede hin. In diesem Zusammenhang wurde besonders auf Mängelansprüche vor und nach der Abnahme von Landschaftsbauarbeiten eingegangen und erläutert, welche Konsequenzen daraus entstehen können.

Mangelt es an Regelwerken?

Diesem Thema widmete sich Dipl.-Ing. Thomas Leopoldseder von der Bayrischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau, Veitshöchheim. Anschaulich führte er die Zuhörer durch die nahezu unüberschaubare Vielzahl an Normen und Richtlinien, deren Wirkungsbereiche und Rangfolge. Abschließend forderte er Landschaftsgärtner und zukünftige Absolventen des Studienganges Landschaftsbau und Management auf, an einer Erweiterung der FLL-Schadensfallsammlung GaLaBau mitzuwirken, um positive Beispiele von gering belasteten Belagsflächen aufzunehmen.

Anschluss Freianlage an Gebäude

Über den "Anschluss von Freianlagen an Gebäude - Neues von einer altbekannten Schnittstelle" referierte Prof. Ludwig Schegk, Hochschule für Wirtschaft und Umwelt, Nürtingen-Geislingen. Die steigenden funktionalen, technischen und gestalterischen Ansprüche, beispielsweise "barrierefreie Hauszugänge", stellen laut Schegk die Planer und Ausführenden vor neue Herausforderungen. Erläutert wurden dazu unterschiedliche Regelwerke, die die vielfältigen Schnittstellen zwischen Gebäude und Freianlagen thematisieren. Als zentralen Ansatzpunkt, um den immer neuen Anforderungen gerecht zu werden, sieht es Schegk als notwendig an, dass die Beteiligten über eine Kombination und optimale Balance aus einerseits hervorragender Kenntnis des aktuell gehaltenen Regelwerkes und andererseits einem handwerklich geprägten Erfahrungsschatz verfügen.

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Bauschäden bei Natursteinbelägen

Das Ziel den Zuhörern die "Ursachen der häufigsten Bauschäden bei Natursteinbelägen in gebundener und ungebundener Bauweise" zu erläutern, hatte sich Dipl.-Ing. Erich Lanicca gesetzt. Der vereidigte Sachverständige für Natursteinbeläge in Deutschland sprach über mangelnde Steinqualitäten, Tragfähigkeit und Wasserdurchlässigkeit gebundener Bettungsmaterialien. In diesem Zusammenhang zeigt er den Unterschied zwischen "Drainmörtel mit Sand" und "Monokornbeton ohne Sand" auf.

Mangelhafte Baugrubenverfüllung

Unter dem Untertitel "Beurteilung und Maßnahmen" gab Dipl.-Geologe Klaus Deller, selbstständiger Geologe, einen praktischen Einblick in die "Mangelhafte Baugrubenverfüllung". Dabei zeigte er Möglichkeiten der Prüfung der Verdichtung auf und erläuterte bestehende Anforderungen an die Verdichtung und sinnvolle sowie unvereinbare Forderungen für die Verdichtung. Deller sprach sich für die Verwendung der leichten Rammsonde und das dynamische Lastplattendruckgerät zur "Eigenüberwachung" aus.

Juristisch wurden die Ausführungen vom Verbandsdirektor des VGL Bayern, Rechtsanwalt Rudolf-Walter Klingshirn, unter dem Titel "Prüfpflicht-Kostentragungspflicht-Haftungsübernahme" ergänzt. Unter Bezugnahme auf die aktuelle Rechtsprechung erläuterte er, welche Prüfmaßnahmen zumutbar sind und welche als besondere Leistung angesehen werden können.

Den Tagungstag rundete das Thema "Verfahren der außergerichtlichen Konfliktlösung, im Besonderen der neuen Streitlösungsordnung für das Bauwesen (SL Bau)", vorgetragen von Dr. Thomas Schwamb, Rechtsanwalt, Schiedsrichter, Schlichter und Mediator ab. Dieser stellte unterschiedlichste Streitbeilegungsverfahren vor und empfahl während seines Vortrags den Anwesenden die Verwendung der Verfahren "Mediation" und "Schlichtung" zur außergerichtlichen Streitbeilegung.

VGL ehrt Absolventen

Für den Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (VGL) Bayern ehrte Präsident Ulrich Schäfer die Bacheloranten des Studienganges Landschaftsbau- und Management Bastian Rohrhuber, Sabine Baitinger und David Wasserfuhr aufgrund ihrer herausragenden Bachelorarbeiten. Der Bachelorant Andreas Frühwirth wurde für seine ehrenamtliche Tätigkeit während seines Studiums und den besonderen Einsatz für den Studiengang Landschaftsbau- und Management von der 1. Vorsitzende des Verbandes Weihenstephaner Ingenieure Katrin Kell, mit dem mit 500 Euro dotierten Förderpreis gewürdigt. Die 11. Landschaftsbautagung wird am 13. Juni 2014 in Weihenstephan stattfinden.

Frederik Grunewald

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