GaLaBau-Wissen

Wenn der Oberbau unten ist – Wegebau, Teil 1

von:
Junge Landschaft Ausbildung und Beruf
Grafik: Uwe Bienert

157. Folge: Unsere Serie für den Nachwuchs erläutert das wichtigste GaLaBau- Grund lagenwissen vom Abstecken bis zum Zaunbau: Diesmal geht es um das Thema Wegebau.

Vermutlich kennt jeder von uns die folgende Situation. Man wird nach seinem Beruf gefragt, antwortet höflich "Ich bin Landschaftsgärtner" und dann lautet der nächste Satz meistens: "Das ist schön. Ich wollte auch schon immer etwas mit Blumen machen." Oder noch schlimmer: "Ich habe zu Hause einen Gummibaum, der hat ganz gelbe Blätter. Was kann man da denn machen?"

Nun, inzwischen bin ich ruhiger geworden und fordere für solche unqualifizierten Äußerungen nicht mehr lebenslange Haft, sondern versuche geduldig zu missionieren: Eine unserer Hauptaufgaben (wenn nicht sogar DIE Hauptaufgabe) sind bauliche Maßnahmen im Außenbereich. Dazu gehören vorwiegend Wege und Plätze, Einfahrten und Terrassen. Eine Arbeit, die der Rest der Gärtnerschaft nicht verrichtet. Und genau an dieser Stelle möchte ich mit meinem Artikel anknüpfen. Es soll um den Wegebau gehen. Wegebau ist der Oberbegriff für die Arbeiten zu dem oben genannten Baubereich.

Klar muss sein: Will man einen Weg bauen, sollte man als professioneller Landschaftsgärtner über die entsprechenden aktuellen Normative, Festlegungen und Bauweisen informiert sein. Nun sind DIN-Normen nicht jedermanns Sache und man hat sie auch nicht immer abrufbereit im Kopf, ABER ein gewisses Grundwissen hat noch keinem geschadet.

Für den Wegebau gelten im Garten- und Landschaftsbau, wie im gesamten Bauweisen, die ATV (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen) der VOB. Dabei spielen folgende Normen (Auswahl) eine wichtige Rolle:

NL-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Gärtnermeister*in bzw. Fachagrarwirt*in / ..., Köln  ansehen
Leiter*in der Abteilung Planung und Neubau sowie..., Giessen  ansehen
Gärtner:in mit Funktion Vorarbeiter:in (w/m/d) -..., Bremen  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen
Junge Landschaft Ausbildung und Beruf
Tabelle: Uwe Bienert

  • ATV DIN 18318 "Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen"
  • ATV DIN 18315 "Verkehrswegebauarbeiten - Oberbauschichten ohne Bindemittel"
  • ATV DIN 18316 "Verkehrswegebauarbeiten - Oberbauschichten mit hydraulischen Bindemittel"
  • ATV DIN 18317 "Verkehrswegebauarbeiten - Oberbauschichten aus Asphalt"
  • ATV DIN 18332 "Naturwerksteinarbeiten"
  • ATV DIN 18333 "Betonwerksteinarbeiten"
  • ATV DIN 18352 "Fliesen- und Plattenarbeiten"

Außer den ATV gibt es noch die von der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (kurz FLL) das Ende 2013 in einem Regelwerk veröffentlichten ZTV ("Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen") für den Wegebau. Dieser ZTV gelten nur für gering belastete Flächen im privaten Bereich, also Wege und Plätze außerhalb der Erreichbarkeit des öffentlichen Straßenverkehres. Dieses Regelwerk wurde verfasst, da die ATV DIN 18 318 in der damaligen Fassung und die diesen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen zugeordneten Regelwerke (Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaues -RStO, Zusätzliche Technische Vertragsbedingung Pflaster - ZTV-Pflaster, Technischen Lieferbedingung Pflaster - TL-Pflaster), sich ausschließlich auf hochbelastete Flächen im Straßenverkehr beziehen. Mit der Neufassung der DIN 18318 im Jahre 2019 wurden dort viele Veränderungen vorgenommen, die die Arbeit mit beiden Unterlagen wesentlich vereinfacht haben. (Siehe auch Artikel "Neue Regeln für den Pflasterbau - ATV DIN 18318 "Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen" weitreichend überarbeitet" von Martin Thieme -Hack und Heinz Schomakers in Nreue Landschaft 05/2020)

Eine Anwendung der ZTV Wegebau für die beschriebenen Randbedingungen ist wie auch bei anderen Zusätzlichen Technische Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien (Auftraggeber und Auftragnehmer) zu vereinbaren.

Junge Landschaft Ausbildung und Beruf
Tabelle: Uwe Bienert
Junge Landschaft Ausbildung und Beruf
Tabelle: Uwe Bienert

Zu den wichtigen der FLL im Themenbereich Wegebau zählen:

  • Begrünbare Flächenbefestigungen (2018)
  • Wassergebundene Wegedecken (2007)
  • ZTV Wegebau (2013)

Die für uns als GaLaBauer wohl grundlegende Norm ist die DIN 18318. Sie wurde, wie bereits erwähnt, 2019 nochmals überarbeitet und aktualisiert. Deshalb ist es an dieser Stelle angebracht, bei der Erläuterung des allgemeinen Aufbaus eines Weges die Inhalte der Norm mit zu beleuchten. Aber erst einmal soll geklärt werden, wie sich ein Weg im Grundsatz aufbaut.

Wegeaufbau - easy going, oder?

Der Baukörper des Weges unterteilt sich in Unterbau und Oberbau. Unter dem Unterbau versteht man den anstehenden Boden (oft auch Untergrund genannt), also das Material, das man beim Ausheben des Weges vor Ort vorfindet. Dieser Untergrund kann, je nach seiner Beschaffenheit, noch verbessert werden. Das Material, das zur Verbesserung des Untergrundes verwendet wird, richtet sich ganz nach dessen Beschaffenheit. So wird zum Beispiel einerseits ein sandiger Boden mit lehmigen oder grobkörnigen Anteilen verbessert, um zu einer höheren Stabilität zu gelangen; andererseits ein lehmiger Untergrund mit Sand oder Kies poröser und damit durchlässiger gemacht.

Auf dem Unterbau folgt im Wegeaufbau der Oberbau. Dieser Oberbau wird in nebenstehende Schichten unterteilt.

Auf die Bettung, beziehungsweise bei Natursteinpflaster in die Bettung, wird nun der Belag aufgebracht. Über diese vierte Schicht sollten wir uns zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal einen gemeinsamen Standpunkt erarbeiten. Hier nur einige allgemeine Bemerkungen zu den Belägen.

Junge Landschaft Ausbildung und Beruf
Tabelle: Uwe Bienert

Ebenheitsanforderungen und höhengerechtes Verlegen

Pflasterdecken und Plattenbeläge sind höhengleich herzustellen, zwischen benachbarten Steinen oder Platten sind Absätze und Höhenversprünge bis 2 mm, bei unbearbeiteten, spaltrauen und grob bearbeiteten Steinen oder Platten bis 5 mm zulässig. Pflasterdecken und Plattenbeläge müssen 7 mm ± 3 mm über der Oberfläche von angrenzenden Einbauten, Randeinfassungen, Abläufen und Entwässerungsrinnen liegen. Die vorgegebenen Ebenheitsanforderungen für Pflasterdecken und Plattenbeläge sind in der Tabelle auf Seite 61 ersichtlich.

Die leidigen Gefälle

Das Gefälle der Wegebeläge sind folgende Forderungen in der DIN festgeschrieben:

Bei begehbaren Flächen beträgt die Mindestneigung

  • 1,5 Prozent, wenn Pflastersteine aus Beton, Platten aus Beton, Pflasterklinker, Pflasterziegel oder bearbeitete Pflastersteine oder Platten aus Naturstein und
  • 2 Prozent, wenn unbearbeitete oder spaltraue Pflastersteine aus Natursteinen verwendet werden.
  • Bei befahrbaren Flächen beträgt die Mindestneigung:
  • 2 Prozent, wenn Pflastersteine aus Beton, Platten aus Beton, Pflasterklinker, Pflasterziegel, bearbeitete Pflastersteine oder Platten aus Naturstein und
  • 3 Prozent, wenn unbearbeitete oder spaltraue Pflastersteine aus Naturstein verwendet werden.
  • Ausführungsbedingte Abweichungen von der planmäßigen Neigung dürfen nicht mehr als 0,4 Prozent betragen. Fortsetzung folgt!

Uwe Bienert

Junge Landschaft Ausbildung und Beruf
Tabelle: Uwe Bienert

Quellen:

  • DIN e. V. (Hrsg.) (2019): VOB Gesamtausgabe, Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Ausgabe 2019, Beuth Verlag GmbH, Berlin.
  • Englert K., R. Katzenbach, G. Motzke (2014): Beck`scher VOB- und Vergaberechtskommentar, 3.Auflage, C.H. Beck, München.
  • ATV DIN 18318, Ausgabe 2019, Beuth Verlag GmbH, Berlin

Nächsten Monat lesen Sie:"Alles steht und fällt mit dem Rand - Wegebau, Teil 2".

 Uwe Bienert
Autor

Landschaftsgärtner-Meister und Ausbilder

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

Redaktions-Newsletter

Aktuelle GaLaBau Nachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen