Werden mittelständische Interessen genug brücksichtigt?
Losgrundsatz-Diskussion stoppt Vergabebeschleunigungsgesetz

Der Grundsatz soll es kleinen und mittleren Unternehmen ermöglichen, sich an Großprojekten zu beteiligen. Das regelt § 97 Abs. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Das GWB legt grundsätzlich fest, dass mittelständische Interessen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge „vornehmlich zu berücksichtigen“ sind: „Leistungen sind in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben.“ Jedoch: „Wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern“, dürfen mehrere Teil- oder Fachlose auch zusammen vergeben werden.
Öfter als bisher auf Losvergaben verzichten
Der Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes soll nun aber die Möglichkeit, mehrere Teil- und Fachlose zusammen zu vergeben, erweitern. Dabei kommt der Faktor „Zeit“ ins Spiel.
Künftig soll es möglich sein, auf die Losvergabe zu verzichten, „wenn zeitliche Gründe dies bei der Durchführung von aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanzierten Infrastrukturvorhaben, deren geschätzter Auftrags- oder Vertragswert ohne Umsatzsteuer das Zweieinhalbfache der Schwellenwerte nach § 106 Absatz 2 erreicht oder überschreitet, erfordern“.
Die Regierung scheint sich jedoch bewusst zu sein, dass der Mittelstand damit benachteiligt wird. Deshalb sieht der Gesetzentwurf vor, dass Auftragnehmer verpflichtet werden können, „bei der Erteilung von Unteraufträgen die Interessen von kleinen und mittleren Unternehmen besonders zu berücksichtigen“.
Sehr präzise klingt das nicht. Scharfe Kritik von Rechtswissenschaftlern Bereits in der öffentlichen Anhörung des Bundestags-Ausschusses für Wirtschaft und Energie am 10. November vergangenen Jahres gab es gegen die Veränderungen am Losgrundsatz deshalb scharfe Kritik von Rechtswissenschaftlern.
Prof. Dr. Martin Burgi von der Ludwig-Maximilians-Universität München warnte vor der Gefahr einer Einschränkung des Wettbewerbs bei großvolumigen Vorhaben, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden: „Es ist empirisch belegt, dass mehr Wettbewerb stattfindet, wenn ich mehr Lose habe“, erklärte Burgi. Das Losverfahren bedeute „mehr Angebote, mehr Auswahl, mehr Qualität und mehr Preiswettbewerb“.
Prof. Dr. Stefan Hertwig von der Berliner Kanzlei CBH Rechtsanwälte sagte, die geplante Neuregelung zur Losvergabe, wonach aus zeitlichen Gründen nur bei bestimmten Infrastrukturvorhaben eine Gesamtvergabe erfolgen dürfe, gehe an der Rechtswirklichkeit vorbei und sei nicht rechtssicher handhabbar. Es sollte daher auf den früheren Entwurf zurückgegangen werden, wonach generell auch „zeitliche“ Gründe eine Gesamtvergabe rechtfertigen könnten.
Bundesrat will weitreichendere Flexibilisierung
Anders als die Rechtswissenschaftler verlangt der Deutsche Bundesrat eine weitreichendere Flexibilisierung des Losgrundsatzes als die Bundesregierung. „Eine Flexibilisierung des Losgrundsatzes mit dem Ziel, die Umsetzung von Vorhaben zu beschleunigen, ist nicht nur im Kontext mit Investitionen aus dem Sondervermögen geboten, sondern grundsätzlich für öffentliche Vorhaben von Bedeutung“, heißt es in einer Empfehlung der Bundesratsausschüsse vom September 2025.
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Gerade im Bereich von Baumaßnahmen könne „eine weitreichendere Flexibilisierung des Losgrundsatzes einen wichtigen Beitrag zum Abbau des vorhandenen Investitionsstaus leisten“. „Für viele Betriebe im Garten- und Landschaftsbau ist die Losvergabe ein brennendes Thema“, sagt Thomas Banzhaf, Präsident des Bundesverbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau.
Seit über 70 Jahren stehe der Losgrundsatz für einen fairen Wettbewerb um öffentliche Aufträge. „Wer daran rüttelt, gefährdet den Mittelstand. Auch unsere GaLaBau-Betriebe stehen für einen Teil des von der Politik viel zitierten ‚Rückgrats der deutschen Wirtschaft“.
Banzhaf gegen Aufweichung der Losvergab
In praktisch jeder wirtschaftspolitischen Rede werde die Bedeutung kleiner und mittlerer Unternehmen für die Kommunen und Regionen, für Arbeits- und Ausbildungsplätze betont, erinnert der BGL-Präsident. „Eine Aufweichung der Vergabe in Losen würde zu einem faktischen Ausschluss dieser Betriebe von Projekten aus dem Sondervermögen führen.
Deshalb kämpfen wir als BGL in Brüssel und in Berlin ganz entschieden gemeinsam mit Handwerk und Bauwirtschaft für den Erhalt des Losgrundsatzes. Und damit für eine Mittelstandspolitik, die ihren Namen auch wirklich verdient hat.“ Inzwischen haben Unternehmen des deutschen Bau- und Planungswirtschaft, zu denen auch der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) gehört, ein Positionspapier zum Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes vorgelegt.
Die von der Bundesregierung geplante Flexibilisierung des Losgrundsatzes sei ein „gerade noch tragbarer Kompromiss“. Aber: „Eine weitergehende Aufweichung – wie vom Bundesrat gefordert – würde den Mittelstand faktisch ausschließen.“ Wer sich eine Vergabe mit heimischen Handwerkern, Planern und Mittelständlern nicht zutraue, sollte erst recht keine Verträge mit internationalen Konzernen schließen, so die deutsche Bau- und Planungswirtschaft.
cm
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