
Foto: Moritz Lösch, Neue Landschaft
Für die Vertragsparteien ist es eine Erleichterung, wenn man für die Schlussrechnung kein Aufmaß fertigen beziehungsweise überprüfen muss und nur der Pauschalpreis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer abzurechnen ist.1. Anpassung des Pauschalpreises, gibt es feste Prozentsätze?Mengenänderungen bei einzelnen Positionen des dem Pauschalpreis zugrundeliegenden Leistungsverzeichnisses (LV);Wegfall ganzer Bauleistungen (Positionen);Zusätzliche Bauleistungen.Zu Problemen kommt es in der Praxis allerdings häufig, wenn nach Abschluss des Vertrages an...