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Es kommt leider häufiger vor als man denkt, dass sich ein Unternehmer bei seiner Kalkulation irrt und Angebote zu Preisen abgibt, die er so eigentlich gar nicht abgeben wollte. Wir sprechen hierbei nicht über geringfügige Abweichungen bei einzelnen Einheitspreispositionen im Leistungsverzeichnis, sondern über gravierende Kalkulationsfehler, die sich deutlich im Angebotspreis niederschlagen. Mit einem solchen Fall hatte sich das Oberlandesgericht Dresden in seiner Entscheidung vom 02.07.2019 (OLG Dresden, Az.: 16 U 975/19) zu befassen.1....