Wie der Herr, so’s Gescherr: Arbeitsschutz im Großen und im Kleinen

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Sicherheit

81. Folge - Unsere Serie für den Nachwuchs erläutert das wichtigste GaLaBau-Grundlagenwissen vom Abstecken bis zum Zaunbau: Diesmal geht es um das Thema Arbeitssicherheit.

Der Ausspruch eines gewissen Johann Wolfgang von Goethes "Der ist schon tot, der um seiner Sicherheit willen lebt" ist im Bereich der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes sicher unangebracht. Dennoch könnte man meinen, dass einige Berufskollegen im GaLaBau nach diesem Leitspruch in ihrem Betrieb zu Werke gehen. Im Baustellenalltag werden oft Risiken eingegangen, die dazu führen, dass man seine Risikobereitschaft mit gesundheitlichen Schäden oder gar dem Leben bezahlt.

Für die Sicherheit auf Baustellen und in Betrieben, für die Arbeitssicherheit und die Unfallverhütung haben die Europäische Union und die Bundesrepublik Deutschland gesetzliche Vorschriften erlassen.

Da der Arbeitsschutz im Garten- und Landschaftsbau einen hohen Stellenwert besitzt, kann sich keiner, weder Unternehmer noch Mitarbeiter, der Verantwortung dafür entziehen. Es gilt angesichts der Fülle von Regelungen, einen auf den jeweiligen Betrieb abgestimmten gangbaren Weg zu finden, der dazu führen kann, dass dabei sowohl die betriebliche Organisation als auch die wirtschaftliche Abwicklung von Baustellen von den Überlegungen und Maßnahmen zum Arbeitsschutz profitieren kann.

Die Vorteile eines effektiven Arbeitsschutzes

  • Durch die Verringerung der Ausfalltage von Kollegen werden Kosten minimiert.
  • Durch die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen an den Arbeitsschutz ist der Betrieb rechtlich umfassend abgesichert.
  • Die Chancen zur Rettung von Menschenleben und Sachwerten im Katastrophenfall (z. B. bei einem Brand) sind höher.
  • Kosten werden vermieden, die durch nachträgliches Anpassen von Betriebsmitteln entstehen.
  • Der GaLaBau-Betrieb signalisiert der Öffentlichkeit Verantwortungsbewusstsein gegenüber seinen Mitarbeitern und Kunden.
  • Die Verantwortlichkeit des Einzelnen wird gefordert und gefördert.
  • Durch kritisches Hinterfragen bezüglich der Arbeitssicherheit werden Arbeitsprozesse optimiert.

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Sicherheit

Arbeitsschutz im "Großen" - Chefsache?

Die alleinige Verantwortung für die Organisation des Arbeitsschutzes im Betrieb und auf der Baustelle hat der Unternehmer. Im Rahmen dieser Verantwortung kann er Aufgaben an Mitarbeiter delegieren. Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten zu treffen. Dazu gehören auch Regelungen der Maßnahmen der Ersten Hilfe im Betrieb und auf den Baustellen und die Organisation der Ausbildung von einer ausreichenden Anzahl von Ersthelfer. Die Maßnahmen sind auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und an sich ändernde Gegebenheiten anzupassen (ArSchG § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers).

Bei seinen vielfältigen Aufgaben im Bereich des Arbeitsschutzes findet der Unternehmer Unterstützung durch Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsbeauftragte, Gefahrgutbeauftragte, Brandschutzbeauftragte). Deren Hilfe anzunehmen, ist er teilweise gesetzlich verpflichtet:

  • gemäß § 1 Arbeitssicherheitsgesetz hat der Unternehmer Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit für die erforderliche Einsatzzeit zu bestellen,
  • nach § 22 SGB VII ist ab 21 Beschäftigten ein Sicherheitsbeauftragter zu benennen,
  • ab zehn Beschäftigten ist mindestens ein Ersthelfer mit einem Acht-Doppelstunden Lehrgang erforderlich,
  • eine Fachkraft für Arbeitssicherheit kann im Unternehmen angestellt werden, beziehungsweise freiberuflich tätig sein.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine besonders geschulte Person, meist ein Ingenieur, der den Betrieb berät, technische Überprüfungen vornehmen kann und auf Versäumnisse im Arbeitsschutz aufmerksam macht. Die Fachkraft ist nicht zu verwechseln mit dem Sicherheitsbeauftragten, der Mittler zwischen den Beschäftigten und der Unternehmensleitung ist und ebenfalls keine Weisungsbefugnis hat. Seit 2009 kann sich ein GaLaBau-Unternehmen die Organisation des Arbeitsschutzes durch die Gartenbau-Berufsgenossenschaft kostenneutral zertifizieren lassen können.

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Das sogenannte Arbeitsschutz- Management-System Gartenbau (AMS) bescheinigt, dass das Unternehmen die branchenspezifische Umsetzung des Nationalen Leitfadens für Arbeitsschutzmanagementsysteme (NLF) erfüllt.

Die Gefährdungsbeurteilung

Will man gezielt für Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter handeln, muss eine Analyse der möglichen Gefährdungen vorausgehen. Der Arbeitgeber hat gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen, zu dokumentieren und bei sich ändernden Bedingungen zu ergänzen.

Entsprechend den festgestellten Gefährdungen sind die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen. Hilfe bei der Gefährdungsbeurteilung bieten Checklisten, die von der Gartenbau-BG kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Die Gefährdungsbeurteilung hat mindestens folgende Ergebnisse zu erbringen:

  • der Bedarf an Unterweisungen;
  • die Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen an Arbeitsmitteln und Einrichtungen;
  • welche arbeitsmedizinischen Pflicht-, Angebots- und Wunschuntersuchungen durchzuführen sind.

Die Beurteilung hat je nach Art der Tätigkeiten stattzufinden, zum Beispiel Baumpflege, Arbeiten mit dem Freischneider, Arbeiten mit Zement. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend (§ 5 ArbSchG).

Folgende Fragen sollte man sich bei der Beurteilung stellen:

  • Wie sieht die Baustelle aus?
  • Gibt es physikalische, chemische und biologische Einwirkungen?
  • Welche Maschinen, Geräte und Betriebsstoffe werden eingesetzt?
  • Welches Arbeitsverfahren ist geplant und wie sieht der zeitliche Ablauf aus?
  • Welche Arbeitszeit wird benötigt?
  • Sind die Mitarbeiter dafür ausgebildet und unterwiesen?

Die Gefährdungsbeurteilung schließt mit schriftlichen Betriebsanweisungen ab, die den Mitarbeitern in Unterweisungen bekannt gemacht werden.

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Verbandbuch und Unterweisungsbuch

Die zwei wichtigsten Dokumente im Arbeitsschutz sind das Verbandbuch und das Unterweisungsbuch. Das Verbandbuch muss in allen Erste-Hilfe-Kästen liegen. Die Einträge im Verbandsbuch entscheiden oftmals über die umfassendere Kostenübernahme und Heilbehandlungen durch die Berufsgenossenschaft. Auch kleinere Verletzungen, wie Schnitte, sollten dokumentiert werden, da die gesundheitlichen Beeinträchtigungen erstspäter entstehen können. Verbandbücher müssen fünf Jahre aufbewahrt werden. Das Unterweisungsbuch bestätigt den regelmäßigen Austausch über das Gefahrenpotential im Betrieb. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben sind alle Mitarbeiter bei der Einstellung, aus besonderem Anlass, zumindest jedoch jährlich zu unterweisen. Beispielhaft sollten genannt werden:

  • Unterweisung im sicheren Umgang mit der betriebseigenen Technik
  • Ausbildung/Unterweisung für Maschinenbediener bei Bedienung von: Flurförderzeugen (Gabelstapler), Erdbaumaschinen (Bagger, Radlader), Motorsägen, Hubarbeitsbühnen, LKW-Ladekräne
  • vorbeugenden Brandschutz
  • Ladungssicherung auf Betriebsfahrzeugen
  • Benutzung des Fahrtenschreibers
  • Gefahrguttransport im öffentlichen Straßenverkehr
  • Heben und Tragen am Arbeitsplatz (Rückenschule)
  • Der körpergerechte Bildschirmarbeitsplatz
  • Stolpern, Rutschen, Stürzen - der sichere Verkehrsweg
  • Umgang mit Gefahrstoffen im Betrieb
  • Biologische Arbeitsstoffe
  • Unterweisungen für Auszubildende zu verschiedensten Themen (z.B. Körperschutz, Umgang mit Leitern usw.)
  • Sicherheitstechnische Einweisung in ein konkretes Bauvorhaben (z.B. Pflege und Bau von Dachbegrünung,)
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Viele denken, wenn man ehrlich ist, dass mit der Unterschrift im "Belehrungsbuch" (Unterweisungsbuch) die Sache mit dem Arbeitsschutz für den einzelnen Kollegen "gegessen" ist.

Gerade die kleinen Nachlässigkeiten im täglichen Umgang mit Geräten, Maschinen und Materialien, oder die unbedachte Arbeitsdurchführung machen GaLa-Baustellen gefährlich.

Schauen wir uns nur mal im täglichen "Trott" das morgendliche Beladen des Baustellenfahrzeuges an. Wie oft wird das gesamte Equipment einfach so auf die Ladefläche geworfen und los geht es - ohne Verzurrung, ohne Ladungssicherungsnetz und ohne darauf zu achten, ob die Geräte sachgemäß transportiert werden.

Das ist der Hammer

Bei meiner Suche nach dem Thema des Artikels für diesen Monat stieß ich auf einen nicht mehr so funktionsfähigen Hammer der Kategorie "besonders übel". Und wenn man sich die Bilder dazu anschaut, findet man sicher auch im eigenen Betrieb und in der eigenen Werkzeugkiste Exemplare dieser Spezies Werkzeug vor.

Macht man sich eigentlich Gedanken darüber, was passiert, wenn diese breitgeschlagene Wulst am oberen Ende des Meisels durch einen Schlag mit dem Fäustel wegfliegt? Die Verletzungsgefahr ist hier sehr groß! Und hat man in diesem Fall die entsprechende Schutzausrüstung (Schutzbrille) auch wirklich auf? Oder liegt sie im Fahrzeug, weil man durch die trüben Sichtschutzgläser sowieso nichts sieht? Fragen, die sich jeder stellen sollte und die auch jeder sich selbst beantworten sollte - immer mit dem Gedanken an die Sicherheit des Kollegen, des Kunden und an die eigene Sicherheit.

 Uwe Bienert
Autor

Landschaftsgärtner-Meister und Ausbilder

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