Ökonomisch betrachtet

Wie umgehen mit der Preisentwicklung?

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Wie bereits festgestellt, schlägt die Preisexplosion nicht extrem auf die Kostenstruktur im GaLaBau durch (vgl. 6/21). Insofern scheinen "höhere Gewalt" oder der "Wegfall der Geschäftsgrundlage" als Argumente für die nachträgliche Preisanpassung nicht immer zielführend zu sein.

Neue Verträge sollten mit Preisgleitklauseln vereinbart werden. Das BMI hat bereits Offenheit signalisiert, sofern es sich um Baustoffkategorien mit extremer Preisentwicklung handelt. Den Ländern wurde empfohlen, genauso vorzugehen.

Auch mit privat(wirtschaftlichen) Kunden sollte frühzeitig gesprochen werden, da entsprechende Probleme in rechtlicher Hinsicht später im Einzelfall geklärt werden müssen. Vorsorglich sollte die Angebotsbindung auf ein Minimum begrenzt, oder Material frühzeitig beschafft und abgerechnet werden. Idealerweise noch vor Baubeginn.

Im Bereich Kunststoffe wird sich die Preisrally dank vorhandener Produktionskapazitäten voraussichtlich relativieren. Der Aufbau von Lagerbeständen macht insofern nicht viel Sinn, zumal einige Baustoffhändler die Abgabemengen begrenzen, um Hamsterkäufe zu vermeiden. Der Preisanstieg bei Holz scheint inzwischen ebenfalls gebremst, da die Baunachfrage zumindest in den USA zurückgeht und die dortige Produktion ausgeweitet werden konnte. Dennoch ist die Nachfrage nach Holz immer noch hoch.

Preissteigerungen sind für den GaLaBau sicher ärgerlich, zumal, wenn sie nicht weitergegeben werden können. Kritischer sind aber Lieferengpässe, die den Baubetrieb teilweise lahmlegen können. Hier spielt auch die Bevorratung von Kleinstmaterial eine Rolle.

Im Bereich der Betonfertigteile bzw. Betonpflaster ist die Lage schon seit längerem angespannt, da Rohstoffe knapp sind und Produktionskapazitäten das Maximum erreicht haben. Hier sollte frühzeitig bestellt werden. Das betrifft inzwischen auch Pflanzen. In diesem Zusammenhang verweist das BMWi auch auf die Nutzung von Corona-Hilfen. Wenn das Arbeiten nicht möglich ist, können Kredite über die Corona-Härtefallregeln oder Kurzarbeit in Anspruch genommen werden. Ggf. kann gezielte Lagerhaltung zur Schaffung von Wettbewerbsvorteilen dienen. Denn aktuell können Baustoffe zum Teil nur noch zu Tagespreisen erworben werden. Die Wirtschaftlichkeit der Lagerhaltung sollte aber unbedingt vorab geprüft werden, da nicht nur das Preisrisiko und die Lieferstabilität, sondern auch die Organisation des Lagerbetriebs, das Beständerisiko und die Logistik zu bedenken sind.

Prof. Dr.-Ing. Heiko Meinen

h.meinen@kullmann-meinen.de

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Prof. Dr. Heiko Meinen
Autor

Leiter des Instituts für nachhaltiges Wirtschaften in der Bau- und Immobilienwirtschaft (inwb), Hochschule Osnabrück

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