Der Kommentar

Wie viel Planwirtschaft braucht unser Land?

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Mindestlohn, Mietpreisbremse, EEG-Zulage. Unabhängig von der Farbe der Partei leisten wir uns immer mehr Staat, immer mehr planwirtschaftlich festgelegte Preise und immer weniger Markt. Selbst die Partei, die eigentlich für liberale Märkte steht, hat nach der vorletzten Wahl Geschenke verteilt und den Hotels zwölf Prozent Mehrwertsteuer geschenkt. Eine nachvollziehbare Begründung fehlt bis heute.

Nun wissen gerade Unternehmer, die für Kommunen arbeiten, dass hier das Geld besonders knapp ist. Kein Wunder, etwa 75 bis 90 Prozent der Ausgaben der Gemeinden sind auf Grund von Gesetzen der Bundesregierung gebunden. Die Zuteilung der Gelder für die Gemeinden liegt auch weitgehend in der Entscheidungshoheit des Bundes. Wenn es dem Bund also gut geht, sollte es doch auch den Gemeinden gut gehen. Zurzeit geht es dem Bund gut, den Gemeinden weniger. Erste Maßnahmen hat nun das Bundeskabinett beschlossen: "Eine zielgenaue Stärkung der Investitionstätigkeit der finanzschwachen Kommunen." Im Klartext: Kommunen, die schlecht gewirtschaftet haben, werden belohnt.

Gemeinden, die sich aus eigener Kraft besser aufstellen wollen, können zum Beispiel effizienter werden durch interkommunale Zusammenarbeit. Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) beschreibt die Kooperation von zwei oder mehreren Kommunen zur gemeinsamen Erbringung von öffentlichen Leistungen als ein seit langem etabliertes und erfolgreiches Organisationsmodell. Das ist durchaus nachvollziehbar. Kleine Kommunen müssen ja nicht für alle Bereiche eigene Verwaltungen aufbauen, sondern können effizienter mit den Nachbargemeinden zusammenarbeiten.

Eine weitere Idee zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit kommt nun vom bayerischen Staatsministerium der Finanzen. Zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit sollen Leistungen, die eine Kommune für eine andere erbringt, von der Umsatzsteuer befreit werden. Das würde also bedeuten, dass bald schon neben den Kollegen auch noch diverse Gemeinden mit ihren Eigenbetrieben und Bauhöfen auf dem Submissionszettel erscheinen. Kleiner Unterschied: Die Gemeinden brauchen keine Mehrwertsteuer abzuführen, haben also 19 Prozent Preisvorteil und könnten damit Gewinne machen um den Gemeindehaushalt zu sanieren. Ob kommunale Grünflächenämter auch mit diesem weitreichenden Wettbewerbsvorteil tatsächlich im Wettbewerb bestehen, wäre zwar aus wissenschaftlicher Sicht ein sehr interessantes Experiment, darf aber durchaus bezweifelt werden. Dabei hat der Bundesfinanzhof (BFH) festgestellt, dass interkommunale Leistungen immer dann der Umsatzsteuer unterliegen, wenn die Tätigkeit im Wettbewerb zu Privaten ausgeführt wird und die Nichtbesteuerung zu einer nicht nur unbedeutenden Wettbewerbsverzerrung führen würde.

Die Bundesregierung muss aber den Kommunen etwas zukommen lassen, sonst gehen sie unter. Ob dafür ein Eingriff in funktionierende Märkte und eine Verstaatlichung der Leistungserbringung nötig ist? Ob auf der einen Seite mit PPP Konzerne gefördert werden und auf der anderen Seite durch Maßnahmen wie diese dem Mittelstand die Arbeit erschwert werden muss? Ob das nach "Ein-Euro-Job", "Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen" und "Vergabe-ABM" wieder den Landschaftsbau treffen muss? Ich weiß es nicht.

Ihr Martin Thieme-Hack

NL-Stellenmarkt

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Prof. Dipl.-Ing. (FH) Martin Thieme-Hack
Autor

Hochschule Osnabrück, Fakultät A&L

Hochschule Osnabrück University of Applied Sciences

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