FLL-Fachtagung "Winterdienst" in Heuchelheim

Winterdienst durch extreme Wetterlagen immer unvorhersehbarer

Der neue Fachbericht "Winterdienst" der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL) stand im Mittelpunkt einer Fachtagung Ende März bei der Firma Rinn Beton & Naturstein im hessischen Heuchelheim. Der Bericht war im FLL-Regelwerksausschuss Freiflächenmanagement erstellt worden.

Bericht gibt Hinweise für Akteure

Klaus Feckler, Rechtsanwalt für Bau- und Architektenrecht, Köln, erläuterte die rechtlichen Grundlagen, aus denen sich Verkehrssicherungspflichten im Rahmen des Winterdienstes ableiten. Er stellte dar, aufgrund welcher gesetzlicher und sonstiger Regelungen die öffentliche Hand, Grundstückseigentümer sowie mit dem Winterdienst beauftragte Unternehmen verkehrssicherungspflichtig werden können. Er arbeitete anhand der einschlägigen Rechtsprechung heraus, was konkret und im Einzelnen bei welchen Flächen wann oder unter welchen Umständen getan und veranlasst werden muss, um diesen Verkehrssicherungspflichten zu genügen: Dabei sollte "immer der Schwerpunkt auf möglichst einfache und praktikable Lösungen und Empfehlungen gelegt werden". Prof. Martin Thieme-Hack von der Hochschule Osnabrück und Leiter des Regelwerksausschusses Freiflächenmanagement erklärte die Ziele des Fachberichts. Er biete keine unmittelbaren vertraglichen Grundlagen. Es werden eher Hinweise für die Akteure gegeben und mit Beispielen untermauert, die in Vertragswerke einfließen sollten oder einer inhaltlichen Gestaltung im Vertrag bedürfen.

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Lange Frostperioden und viel Schnee

Neben den nicht abschließenden Hinweisen zur rechtlichen Situation gibt der Bericht Hinweise zu den verschiedenen Arten der Vertragsgestaltung und der Vergütung. Anders als in anderen Leistungsbereichen im Freiflächenmanagement lassen sich beim Winterdienst keine Annahmen über die Häufigkeit der Einsätze treffen. Das kann zu der Situation führen, dass Kosten nur für das Bereitstellen und durch die Einsatzbereitschaft entstehen, auch wenn es in der gesamten Winterzeit keinen Anlass für Winterdienst gibt. Ganz neu sind auch Hinweise, was in einer Leistungsbeschreibung stehen soll, damit diese eindeutig und erschöpfend ist und es später zu keinen Meinungsverschiedenheiten über die Höhe der Vergütung kommt.

Im Anschluss gab Dr. Achim W. Schröter, Verband Kommunaler Unternehmen (VKU), Berlin, einen Erfahrungsbericht zu Räum- und Streupflichten der Städte und Kommunen. Neben dem Hinweis auf die historischen Grundlagen des Themas "Winterdienst" erläuterte er aktuelle Entwicklungen. Insbesondere Einflüsse durch unvorhersehbare und extreme Wetterlagen mit langen Frostperioden und viel Schnee erschweren vor dem Hintergrund eines zunehmenden Streusalznotstandes und eingeschränkten Budgets für Winterdienstleistungen bei der Stadtreinigung die Räum- und Streupflichten.

Winterdienst zunehmend an Dienstleister

Wolfgang Telöken, Allbau Managementgesellschaft mbH, Essen, Vertreter des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) im RWA Freiflächenmanagement, stellte unter anderem die besonderen Herausforderungen für Unternehmen der Wohnungswirtschaft heraus; zum Beispiel wird der Winterdienst zunehmend an einen Dienstleister vergeben. Die Kosten für den Winterdienst können zwar als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden, allerdings nur dann, wenn die Betriebskostenart Winterdienst auch im Mietvertrag vereinbart wurde, was nicht immer der Fall ist.

Bodo Lammers, Grewe Holding GmbH, Hannover, stellte aus Sicht eines Dienstleisters die Hilfen des neuen FLL-Fachberichtes bei den Herausforderungen für eine gesicherte Vertragserfüllung im Winterdienst heraus, welche immer umfassender werden. Wer sich als professioneller Dienstleister etablieren will, muss sowohl die passende Technik und das Personal für die operativen Prozesse auf der Baustelle zur Verfügung haben, als auch seine gesamte Unternehmensorganisation auf die zunehmenden Anforderungen der Gesetzgeber, Auftraggeber und Kunden abstimmen.

Die Sicherheitserwartung der Nutzer von öffentlichen und privaten Geh- und Fahrwegen ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen und wird in einer alternden Gesellschaft weiter anwachsen. Gleichzeitig ist durch das Smartphone und die sozialen Medien eine neue Beschwerdekultur entstanden.

Reklamationen können von unzufriedenen Nutzern ohne großen Aufwand und sehr schnell per Mail oder Anruf übermittelt werden. Da die Kundenzufriedenheit immer höhere Priorität besitzt, erhöht sich der Fokus auf das "sensible" Thema Winterdienst deshalb deutlich. FLL

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