Wohnungsbauprojekte werden erleichtert und beschleunigt

Bundesregierung beschließt Änderung des Baugesetzbuchs

Das Bundeskabinett hat den von Bundesbauministerin Verena Hubertz vorgelegten Entwurf eines "Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung" beschlossen. CDU/CSU und SPD setzen damit den im Koalitionsvertrag vereinbarten "Wohnungsbau-Turbo" um. Die Kommunen erhalten künftig die Möglichkeit, vor Ort flexibler zu bauen. Der Gesetzentwurf wurde bereits Ende Anfang Juli vom Bundestag in erster Lesung beratung.
Bauvertragsrecht Baugesetzbuch (BauGB)
Mit einer Novelle des Baugesetzbuchs sollen Wohnungsbauprojekte erleichtert und beschleunigt werden. Foto: Patzer Verlag

Im Zentrum: der neue§ 246e BauGB

Mit dem Gesetzentwurf soll das Baugesetzbuch geändert werden, um Wohnungsbauvorhaben zu erleichtern und zu beschleunigen. Zu Neubauprojekten gehörige soziale und kulturelle Einrichtungen, wie beispielsweise Kitas, können ebenfalls zugelassen werden. Die Bundesregierung rechnet mit einer finanziellen Entlastung für Verwaltung, Bürger und Wirtschaft von über 2,5 Milliarden Euro pro Jahr.

Im Zentrum des Gesetzentwurfs steht der neueingeführte § 246e BauGB: Der Paragraph erlaubt befristet ein Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften. Wenn eine Gemeinde sich entscheidet, den "Bau-Turbo" anzuwenden, können zusätzliche Wohnungen bereits nach einer zweimonatigen Prüfung durch die Gemeinde, ohne Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans zugelassen werden. Die Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2030.

Angepasst wird der § 31 Absatz 3 BauGB. Er ermöglicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans mehr Wohnbebauung auch über die Vorgaben des Plans hinaus. So kann beispielsweise in ganzen Straßenzügen durch Aufstockung, Anbauten oder Bauen in der zweiten Reihe neuer Wohnraum geschaffen werden.

Angepasst wird auch § 34 Absatz 3b BauGB. Er ermöglicht im unbeplanten Innenbereich nun über die bisher bestehenden Möglichkeiten hinaus auch die Neuerrichtung von Wohngebäuden dort, wo sie sich nicht in den Bebauungszusammenhang einfügen.

Gestärkt wird der Umwandlungsschutz: Mietwohnungen sollen auch weiterhin nicht ohne Weiteres zu Eigentumswohnungen umgewandelt werden können. Einfacher wird die Nachverdichtung: Künftig kann auch in Innenbereichen – also in zusammenhängend bebauten Ortsteilen – ohne Bebauungsplan von geltenden städtebaulichen Regelungen abgewichen werden, zum Beispiel bei der nachträglichen Aufstockung von Gebäuden oder Hinterlandbebauung.

Außenbereich wird behutsam geöffnet

Behutsam geöffnet wird der Außenbereich der Kommunen: In Gebieten ohne Bebauungsplan und außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils soll einfacher neuer Wohnraum geschaffen werden können. Berücksichtigt werden Umweltschutz und Flächensparsamkeit. Gebaut werden soll nur in räumlichem Zusammenhang mit bestehenden Siedlungen.

Erleichtert wird der Wohnungsbau auf Gewerbeflächen: Restriktive Immissionsrichtwerte und technische Vorgaben für anlagenbezogenen Lärm machen Bauprojekte durch erhöhten Investitionsbedarf in Lärmschutzvorrichtungen derzeit kompliziert und teuer. Änderungen im Baugesetzbuch sollen ermöglichen, dass Gemeinden bei der Aufstellung von Bebauungsplänen davon abweichen dürfen, zum Beispiel bei der Festsetzung von Schallschutzvorkehrungen für das Erreichen bestimmter Innenraumpegel. Mit innovativen Lärmschutzlösungen kann so mehr Wohnbebauung als bisher in der Nähe von Gewerbebetrieben realisiert werden.

Kommunen behalten das letzte Wort

Die Kommunen haben auch weiterhin das letzte Wort darüber, wie der "Wohnbau-Turbo" konkret eingesetzt wird. Dazu bleibt das Zustimmungserfordernis der Städte und Gemeinden bestehen. Verlängert wird die Möglichkeit, dass Bundesländer per Verordnung Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt ausweisen, was ihnen eine Reihe von Instrumenten in die Hand gibt, um die Entwicklung vor Ort besser zu steuern, etwa durch eine erleichterte Anwendung von Vorkaufsrechten, Befreiungen oder Baugeboten.

cm/BMWSB

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