Zeckenstiche: SVLFG appelliert an Arbeitgeber

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) rät, sich vor Zeckenstichen ausreichend zu schützen. Arbeitgeber haben die Aufgabe, ihre Mitarbeiter im Rahmen der Unterweisung auch über solche sogenannten biologischen Gefährdungen ausreichend zu informieren und Schutzmaßnahmen vorzustellen.

"FSME-Viren werden, genauso wie die bakteriellen Erreger der Lyme-Borreliose, durch Zeckenstiche auf den Menschen übertragen", erklärt SVLFG-Mitarbeiterin Dr. Alexandra Riethmüller. Sie ist im Bereich Prävention unter anderem zuständig für biologische Gefährdungen, zu denen auch Zoonosen, also von Tieren auf Menschen übertragbare Krankheiten, gehören. "Neben Zecken, die eventuell Infektionserreger in sich tragen, können beispielsweise Tierstäube organische Stoffe enthalten, die allergische Erkrankungen an Haut oder Atemwegen auslösen. Andere Stoffe haben eine reizende und/oder giftige Wirkung", ergänzt Riethmüller.

Für den Fall, dass man in einem FSME-Risikogebiet wohnt, arbeitet, sollte man sich laut Dr. Riethmüller rechtzeitig gegen FSME impfen lassen und auch die Auffrischungsimpfungen konsequent wahrnehmen. Um Zecken erst gar nicht zum Stich kommen zu lassen empfiehlt sie, dichte, geschlossene Kleidung. Wichtig ist es, die Kleidung während und die Haut nach der Arbeit beziehungsweise nach dem Aufenthalt im Freien nach Zecken abzusuchen. Ist es zu einem Stich gekommen, sollte die Zecke rasch und ohne sie zu quetschen mit einem geeigneten Zeckenentferner entfernt werden. Daher ist es ratsam, den Erste-Hilfe-Kasten um eine Pinzette sowie ein Desinfektionsmittel zur Behandlung der Stichstelle und der Hände zu ergänzen.

Wichtig ist auch, die Stichstelle zu markieren, zu beobachten und auf Hautveränderungen zu achten. Falls beispielsweise Wanderröte oder grippales Unwohlsein auftreten, ist umgehend ein Arzt aufzusuchen. Die sogenannte Wanderröte ist ein charakteristischer Hinweis auf eine beginnende Lyme-Borreliose. Für Arbeitgeber wichtig: Da bisher keine Borreliose-Schutzimpfung verfügbar ist, kommt einer Unterweisung zur Infektionsgefährdung durch Borrelien eine hohe Bedeutung zu.

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter im Rahmen der Unterweisung auch über Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe und weitere organische Stoffe aufzuklären und auf die Einhaltung der notwendigen Schutzmaßnahmen zu achten. Handlungshilfen, Musterbetriebsanweisungen und Informationen zu geeigneten Schutzmaßnahmen für diese biologischen Gefährdungen stellt die SVLFG bereit unter svlfg.de, Stichwortsuche: Loseblatt-Sammlung.

SVLFG

NL-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Mehrere Baumpfleger m/w/d, Frankfurt/Main  ansehen
Fachkraft für Baumkontrolle (m/w/d), Stuttgart  ansehen
Tarifbeschäftigte / Tarifbeschäftigter für den..., bundesweit  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

Redaktions-Newsletter

Aktuelle GaLaBau Nachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen