Der Kommentar

Zeit für eine Neuordnung der Bestellungsgebiete?

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Die Osnabrücker Baubetriebstage 2014 hatten deutlich mehr Zuspruch als je zuvor. Offensichtlich interessiert das Thema "Nachträge" doch eine ganze Menge Unternehmen der Branche. Das Wort hatten neben den Praktikern natürlich Juristen und eben auch Sachverständige, die sich mit Baupreisen und Bauablaufstörungen beschäftigen.

Die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen "Garten- und Landschaftsbau, Sportplatzbau", herausgegeben vom Institut für Sachverständigenwesen e.V. (IfS), verlieren kein Wort über das komplexe Thema der Nachträge. Die ebenfalls vom IfS herausgegebenen fachlichen Bestellungsvoraussetzungen "Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau" sowie "Bauablaufstörungen", kennen in der Regel den Landschaftsbau nicht.

Vor etwa fünf Jahren gab es aus verschiedenen Richtungen Anläufe, die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen für Sachverständige neu zu ordnen. Aus Bayern kam ein durchaus gelungener Vorschlag, nach dem Facharztprinzip zunächst alle zu Generalisten zu machen, da dies insbesondere bei Gericht benötigt wird. Zudem bietet es die Möglichkeit der Schwerpunktbildung. Im Ergebnis wurde nur ein "Facharzt" für die "Gartendenkmalpflege" als akzeptabler Schwerpunkt innerhalb des Sachgebiets "Garten- und Landschaftsbau - Herstellung und Unterhaltung" als möglich erachtet. Wasseranlagen (Schwimmteiche, Gartenteiche, Bachläufe) und Dachbegrünungen sollen dagegen als Schwerpunkt nicht möglich sein.

Ein Blick zum Bauhauptgewerbe zeigt zwei Varianten zur Systematisierung der Bestellungsgebiete. Bei den Handwerkskammern sind in der Regel Spezialisten zu finden. Öffentlich bestellt und vereidigter (öbv) Sachverständiger wird dort der Innungsmeister im Fach seiner Meisterprüfung, beispielsweise Maurer, Zimmermann oder Dachdecker. Bei den Industrie- und Handelskammern ist das Hauptbestellungsgebiet im Bauhauptgewerbe "Schäden an Gebäuden". Von den Richtern werden, durchaus nachvollziehbar, in der Regel diese Generalisten eingesetzt, weil sie Gewerke übergreifend tätig sein können und auch Fragen zur einen möglichen fehlerhaften Planung beurteilen können. Selbstverständlich können sich hier öbv Sachverständige ergänzend vertiefen, zum Beispiel für "Schimmelpilze".

Das Modell der Generalisten verwendet auch die Architektenkammer in Baden-Württemberg. Dort läuft sehr erfolgreich ein Lehrgang für "Schäden an Freianlagen". Der Bestellungstenor folgt dem erfolgreichen IHK-Modell, weil nicht auf das Gewerk abgehoben wird, sondern auf das, worum geht, nämlich die Beurteilung von Schäden. Auch in diesem Modell wäre eine Schwerpunktbildung mit Nennung auf dem Rundstempel denkbar. (Bei den bisherigen Gebieten sind die Rundstempel einfach schon voll). Schwerpunkt könnten sein: Sportanlagen, Dachbegrünungen, Innenraumbegrünungen, Gewässer, Schwimmteiche und - hier schließt sich der Kreis - Bauablaufstörungen.

Zumindest bei letzterem besteht aktuell und dringend Handlungsbedarf. Zurzeit finden Richter keine öbv Sachverständigen für Baupreisermittlung, Abrechnung und Bauablaufstörungen in Freianlagen. Zeit für eine Neuordnung der Bestellungsgebiete.

Ihr Martin Thieme-Hack

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Prof. Dipl.-Ing. (FH) Martin Thieme-Hack
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Hochschule Osnabrück, Fakultät A&L

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