Ökonomisch betrachtet

Zu dick für den Job

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"Ich bin froh, dass ich kein Dicker bin, denn dick sein ist ne Quälerei" singt Marius Müller-Westernhagen 1978 auf seiner LP "Mit Pfefferminz bin ich dein Prinz". Mittlerweile ist jeder zweite Deutsche übergewichtig. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, ist der Anteil der Übergewichtigen im Vergleich zu den Vorjahren noch gestiegen. "200 Kilo wiegt ein Landschaftsgärtner - zu viel für seinen Arbeitgeber, er kündigt dem Mann. Vor Gericht haben sich die Parteien jetzt geeinigt", so Sarah Schmidt in ihrem Arbeitsrecht-Bericht in der "Süddeutschen Zeitung". Es geht um einen Fall vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf, der am 27. Juli 2016 verhandelt wurde. Ein GaLaBau-Unternehmer hatte gekündigt, weil er der Überzeugung war, dass sein übergewichtiger Mitarbeiter bei der Arbeit eingeschränkt ist und keinen guten Job machen kann. Auch die Teilnahme an einem Adipositas-Programm hatte keinen Erfolg gebracht. Der Landschaftsgärtner ist 1,94 Meter groß, 200 Kilo schwer, seit 30 Jahren beschäftigt und knapp 50 Jahre alt. Nachdem er sich gegen die Kündigung gewehrt und eine Entschädigung wegen Diskriminierung gefordert hat, geht es jetzt vor Gericht um die grundsätzliche Frage, ob Übergewicht ein Kündigungsgrund ist oder eben nicht.

Arbeitsrechtliches Neuland oder klare Verhältnisse? Weit gefehlt - der Fall ist komplexer als gedacht. In diesem konkreten Fall gibt es typische Arbeiten, die der klagende Mitarbeiter nicht ausführen kann. Er ist nicht in der Lage hinter das Lenkrad eines Kleinlastwagen zu kommen, kann also nicht selbst fahren, Schachtarbeiten sind nicht möglich, weil der Bauchumfang oberhalb der Grabenbreiten-DIN-Norm liegt und eine passende Arbeitskleidung müsste in Einzelsonderanfertigung genäht werden. Und so stehen sich zwei Parteien gegenüber, die sich seit vielen Jahren gut kennen und zusammen gearbeitet haben.

In erster Instanz hat das Arbeitsgericht Düsseldorf der Kündigungsschutzklage des Landschaftsgärtners stattgegeben, zugleich aber den Anspruch auf Entschädigung abgelehnt. In der Berufungsverhandlung hat man sich nun geeinigt. Das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen und der Mitarbeiter gibt sich weiterhin Mühe und reduziert sein Gewicht. Die Quintessenz der Geschichte: Die Richter sind den Prozess los, der Unternehmer behält seinen Mitarbeiter und der wiederum behält vermutlich sein Gewicht.

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 Lothar Johanning
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