Zürich diskutiert Bonus für Gebäudebegrünung

Mit einem "Grünflächenbonus" sollen private Bauherren im schweizerischen Kanton Zürich dafür gewonnen werden, Gebäudefassaden zu begrünen. Das will ein von drei bürgerlichen Kantonsräten eingebrachter Antrag auf Änderung des regionalen Planungs- und Baugesetzes. Initiator ist Antoine Berger, freisinniger Zürcher Kantonsrat und früherer Präsident der European Landscape Contractors Association (ELCA).

Die Gesetzesnovelle sieht vor, dass bei Bauvorhaben mit einer horizontalen und vertikalen Gebäudebegrünung von mindestens 100 Prozent der maßgeblichen Grundfläche, von der Gemeinde- oder Stadtverwaltung eine um fünf bis zehn Prozent höhere Ausnützungsziffer festgesetzt werden kann. Diese Ziffer ist eines der wichtigsten Instrumente der Bauleitplanung in der Schweiz. Je nach Bauzone darf auf einem Grundstück mehr oder weniger Wohnfläche gebaut werden. Dabei misst die Ausnützungsziffer das Verhältnis zwischen Grundstücksfläche und Bruttogeschossfläche. Je höher die behördlich genehmigte Ausnützungsziffer eines Grundstücks ist, desto mehr Wohnfläche darf darauf errichtet werden und desto wertvoller ist schließlich das Grundstück. Berger und seine Kollegen begründen den Antrag mit dem Nutzen von Dach- und Fassadenbegrünung im Klimawandel. So erhöhe das Gebäudegrün die Verschattung und Kühlung, den Witterungsschutz und die Biodiversität. Weil die Begrünung für Bauherren jedoch "zusätzliche und bedeutende Aufwendungen" bedeute, sollten sie dafür belohnt werden, zumal der Nutzen auch der Allgemeinheit zugute käme.

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