Zürich

Mehr Stadtgrün durch neue Bau- und Zonenordnung

Mehr Grün und Klimaanpassung sollen Zürich, die größte Stadt der Schweiz, für die kommenden Jahrzehnte zukunftsfähig machen. Intensive Hitzeperioden haben die Lebensbedingungen in der Stadt stark verändert. Das Stadtparlament, der Gemeinderat, beschloss deshalb im März eine Revision der Bau- und Zonenordnung (BZO).
Grünflächenfaktor Grünpolitik
Intensive Hitzeperioden haben die Lebensbedingungen in Zürich stark verändert. Der Gemeinderat beschloss deshalb eine Revision der Bau- und Zonenordnung. Foto: Thomas Wolf, www.foto-tw.de, Wikimedia Commons, C BY-SA 3.0 DE

Sie verankert neue Regeln zur natürlichen Klimaanpassung. Künftig gibt es Vorgaben zur Begrünung der Umgebung. Eingeführt wird eine Grünflächenziffer von 15 bis 60 Prozent in Wohn-, Zentrums-, Industrie- und Gewerbezonen. Je nach Dichte der städtischen Bebauung fällt die Prozentzahl höher oder niedriger aus.

Die Grünflächenziffer ersetzt die bisher gültige Freiflächenziffer, die den Anteil von Grün auf einem Grundstück festlegte. Anders als die Freiflächenziffer umfasst die Grünflächenziffer nur vollständig unversiegelte Böden. Neu ist eine Pflicht zu Baumpflanzungen in Wohn-, Zentrums-, Industrie- und Gewerbezonen. Die Baumkronen sollen dort künftig, je nach Lage, 15 bis 30 Prozent der Fläche bedecken.

Grundstücksbesitzer werden verpflichten, auf ihrem Boden Bäume zu pflanzen. Die Hälfte davon sollen auf Flächen in die Erde kommen, die nicht unterbaut sind. Ihr Wurzelwerk kann so ungehindert wachsen, die Gehölze können mehr Ökosystemleistungen erbringen. Hinzu kommen Maßnahmen zum ökologischen Ausgleich. Er soll jedoch nötigem Spielraum für Bauprojekte lassen.

Planerisch gesichert werden Flächen für neue öffentliche Freiräume. Auch diese Maßnahmen sollen die Aufenthaltsqualität und die Resilienz der Stadt gegenüber dem Klimawandel erhöhen. Die überarbeitete BZO liegt noch bis 1. Juni öffentlich auf. In dieser Zeit können sich Bevölkerung, Parteien, Verbände und Interessengruppen zu den Inhalten äußern.

Parallel zur öffentlichen Auflage wurde der Entwurf dem Kanton Zürich zur Vorprüfung eingereicht. Nach Ablauf der Auflagefrist werden die Rückmeldungen von den zuständigen Fachstellen beurteilt und in einem Bericht zusammengefasst. Schließlich setzt das Stadtparlament die revidierte BZO fest.

cm/StadtZürich

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