
Regelmäßig erhalte ich Anfragen von Firmen, die sich bei ihren Angeboten verkalkuliert haben und deshalb den Auftrag nicht ausführen wollen beziehungsweise die Erteilung des Zuschlags nach VOB auf ihr Angebot verhindern möchten. In fast allen Fällen musste ich den Bietern die unerfreuliche Antwort geben, dass das Risiko der Fehlkalkulation grundsätzlich der Bieter trägt und ein Kalkulationsirrtum im Einzelfall fast immer als unbeachtlich angesehen wird.Dem Bieter steht es bis zum Ablauf der Angebotsfrist frei, sein Angebot in Textform...