ZVG fordert einheitliche Regeln bei Pflanzenschutz-Dokumentation

Hintergrund sind unterschiedliche Auslegungen in den Bundesländern, die in der Praxis zu Unsicherheiten und zusätzlichem bürokratischem Aufwand führen. Gleichzeitig müssten Detailtiefe und Datenmenge auf wirklich notwendige Angaben beschränkt werden.
Der ZVG betont, dass nicht das „Ob“ der Dokumentation infrage gestellt werde, sondern ihr geplantes Ausmaß. Es solle auf ein notwendiges Maß begrenzt werden, um praktikabel zu bleiben. Vor allem kleine und mittlere Betriebe sähen sich durch zusätzliche Formulare und umfangreiche Nachweispflichten stark belastet. Zu den neuen Pflichtangaben zählen unter anderem der EPPO-Code, die Zulassungsnummer, die geodatenbasierte Flächenlage, die Uhrzeit bei bestimmten Mitteln und der Anwendername.
„Wir brauchen dringend eine bundeseinheitliche und praxistaugliche Ausgestaltung der Dokumentationspflichten“, betonte der stellvertretende ZVG-Generalsekretär Hans Joachim Brinkjans. Überzogene Anforderungen müssten auf ein sinnvolles Maß reduziert werden, damit Betriebe nicht unnötig belastet würden. Gleichzeitig solle geprüft werden, wo bestehende Vorgaben im EU-Recht vereinfacht werden können, ohne den Zweck der Regelung zu gefährden.
Die verschärften Dokumentationspflichten basieren auf der EU-Durchführungsverordnung 2023/564. In Deutschland wird die Umsetzung der Verordnung über Anpassungen im Pflanzenschutzrecht, vor allem im Pflanzenschutzgesetz sowie in entsprechenden Verordnungen stattfinden. Für viele Betriebe bedeute das deutlich erweiterte und detailliertere Aufzeichnungspflichten.
cm/ZVG
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