ZVG lehnt assoziierte Mitgliedschaft des BdB ab

Grünpolitik
ZVG-Präsident Jürgen Mertz zitierte die Verbandssatzung, um eine Assoziierung des Bundes deutscher Baumschulen zu begründen. Foto: ZVG, Thomas Rafalzyk

Das Zerwürfnis zwischen dem Bund deutscher Baumschulen (BdB) und dem Zentralverband Gartenbau (ZVG) scheint nicht mehr zu kitten. Die ZVG-Mitgliederversammlung hat in Berlin einen Antrag des BdB auf assoziierte Mitgliedschaft mit überwältigender Mehrheit abgelehnt. ZVG-Präsident Jürgen Mertz hatte sich zuvor gegen eine Assoziierung ausgesprochen und dafür aus der Satzung zitiert.

Nach einem über Jahre schwelenden Streit hatte der BdB im Juni seine Mitgliedschaft im ZVG zum Ende dieses Jahres gekündigt. Kritisiert wurde eine bereits lange währende schlechte Zusammenarbeit. Die Baumschulen seien nicht auf Augenhöhe wahrgenommen worden. Auch fehle es im ZVG an Strukturreformen.

Sämtliche Brücken zum ZVG wollte die Baumschulwirtschaft jedoch nicht abbrechen. „Die inhaltliche Zusammenarbeit der Verbände BdB und ZVG soll aus unserer Sicht keineswegs an ihr Ende kommen“, hieß es in einem Schreiben des BdB-Präsidenten Helmut Selders zum Verbandsaustritt. Als „Zeichen der Verbundenheit des Gartenbaus“ bot Selders dem Zentralverband eine assoziierte Mitgliedschaft seines Verbandes ab dem 1. Januar 2019 an.

Das kam für den ZVG jedoch nicht infrage. Zur Begründung zog der ZVG-Präsident den Satzungsparagrafen 3 Abs. 2 heran, der für Bundesverbände mit eigener Rechtsform eine „ordentliche Mitgliedschaft“ vorsieht. Aus diesem Grund lehne er den Antrag ab, erläuterte Mertz. Zum §3 Abs. 3, der eine assoziierte Mitgliedschaft für Bundesverbände mit eigener Rechtsform ermöglicht, sofern die Mitgliederversammlung einem besonderen Antrag zustimmt, schwieg der ZVG-Präsident. Auf dieser Rechtsgrundlage war der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) von 2005 bis 2009 assoziiertes ZVG-Mitglied gewesen. cm

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