ZVG wendet sich gegen neue EU-Liste invasiver Arten

Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) hat sich scharf gegen die Umsetzung der EU-Verordnung Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten gewandt. Das Dokument sieht die Erstellung einer "Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung" vor. Doch die Regeln, nach denen ein EU-Ausschuss inzwischen Pflanzen auf die Liste setzt, seien "willkürlich und nicht nachvollziehbar", kritisiert der ZVG. Das sei schlimm, weil für die gelisteten Pflanzen künftig ein Vermarktungsverbot gelten werde. Es werde auch dann gelten, wenn sich später herausstelle, dass ihre Invasivität begrenzt oder national nicht zu erwarten sei. Obgleich die EU-Mitgliedsstaaten ständig neue Vorschläge für Listungen machten, habe die Europäische Kommission bisher nicht klar definiert oder geregelt, unter welchen Umständen eine Art gelistet wird. Zudem gebe es keine rechtsgültige Festlegung einheitlicher Bewertungskriterien zur Risikoanalyse. Der ZVG fordert die Vorlage von klaren, wissenschaftlichen Kriterien für unionsweit einheitliche Risikoanalysen bevor weitere Arten gelistet werden. Zudem sollten die in der Verordnung genannten Prinzipien der Prävention und der räumlichen Differenzierung berücksichtigt und gewahrt bleiben. Das ist aus Sicht des ZVG bisher nicht geschehen. Der ZVG verweist auch auf eine bereits 2008 zusammen mit dem Bundesumweltministerium und dem Bundesamt für Naturschutz veröffentlichte Empfehlung zum Umgang mit invasiven Arten, die ein differenziertes Vorgehen vorsieht. cm/ZVG

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