Schulter- und Lungenleiden neu klassifiziert
Zwei neue Berufskrankheiten betreffen auch Landschaftsgärtner

Sie wurden zum 1. April auf Empfehlung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats beim Bundesarbeitsministerium in die Berufskrankheitenliste aufgenommen. Das teilte die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) mit.
Anerkannt ist von nun an eine Läsion der Rotatorenmanschette der Schulter durch langjährige, intensive Belastung (BK-Nr. 2117). Davon können zum Beispiel Beschäftigte betroffen sein, die auf Schweiß-, Schleif- und Montagearbeitsplätzen oder in der Forst- und Bauindustrie tätig sind. Eine Schädigung der Rotatorenmanschette kann durch folgende langjährige und intensive Einwirkungen verursacht werden: Arbeiten mit den Händen auf Schulterniveau oder darüber, häufig wiederholte Bewegungsabläufe des Oberarms im Schulrtergelenk, Arbeiten, die eine Kraftanwendung im Schulterbereich erfordern, insbesondere das Heben von Lasten, Hand-Arm-Schwingungen.
Anerkannt wurde auch die chronische obstruktive Bronchitis einschließlich Emphysem durch langjährige Quarzstaubexposition (BK-Nr. 4117). Betroffene Personen sind zum Beispiel Versicherte im Tunnelbau sowie Personen, die mit der Steingewinnung und -bearbeitung beschäftigt sind.
Liegt eine Berufskrankheit vor, besteht nach Angaben der DGUV das vorrangige Ziel darin, mit allen geeigneten Mitteln die Folgen der Berufskrankheit zu mildern und eine Verschlimmerung zu vermeiden. Um dieses Ziel zu erreichen, erbringt die gesetzliche Unfallversicherung Leistungen, die von der medizinischen Versorgung bis hin zu beruflichen Maßnahmen reichen können. Verbleiben trotzdem schwerwiegende körperliche Beeinträchtigungen, erhalten Versicherte eine Rente.
DGUV
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