Kurz notiert

  • Für vollelektrische Fahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft wurden, greift ab sofort eine neue steuerliche Regelung des neuen Wachstumschancengesetzes. Danach können bis zu 75 Prozent der Anschaffungskosten schon im ersten Jahr abgeschrieben werden. Durch die neue Sonderabschreibung kann die Steuerlast bereits im ersten Jahr nach dem Kauf spürbar reduziert werden. Das…
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