Rheinland-Pfalz

Neues Gesetz erlaubt Bestattung im Garten

Rheinland-Pfalz hat ein neues Bestattungsgesetz. Es erlaubt, sich unter dem heimischen Apfelbaum oder in einem der großen Flüsse des Landes bestatten zulassen.
Bestattungskulturen Friedhöfe
Beerdigungen unter dem Apfelbaum im heimischen Garten sind in Rheinland-Pfalz ab sofort möglich, wenn es dafür eine "Totenfürsorgeverfügung" gibt. Foto: AdobeStock/Olga Korowacka

Möglich ist es auch, die Asche Verstorbener zu Erinnerungsstücken verarbeiten zu lassen. Ende September ist das neue, liberale Gesetz in Kraft getreten.

Noch zu Lebzeiten festhalten

Entscheidend ist, dass noch zu Lebzeiten in einer "Totenfürsorgeverfügung" mit Namen, Anschrift, Geburtsdatum und Unterschrift festgehalten wird, welche Bestattungsform nach dem Tod gewählt werden soll. Der Wunsch muss "detailliert und eindeutig dargestellt werden". Umgesetzt werden soll er dann von einer "bestattungsverantwortlichen Person", an die die Asche ausgehändigt wird. Auch sie muss mit Namen, Anschrift und Geburtsdatum vor dem Ableben des Betroffenen festgelegt werden.

Um Bestattungstourismus zu verhindern, muss der Betroffene zudem seinen letzten Wohnsitz in Rheinland-Pfalz gehabt haben. "Wer keine neue Bestattungsform für sich wählt oder dieses nicht im Vorfeld schriftlich erklärt, der kann wie bisher auch in einem Sarg oder einer Urne auf dem Friedhof beigesetzt werden", erklärte Gesundheitsminister Clemens Hoch im rheinland-pfälzischen Landtag in Mainz.

Besondere Genehmigungen

Für manche Bestattungsformen, wie zum Beispiel Flussbestattungen, braucht es besondere Genehmigungen. Weil es noch keine neue Durchführungsverordnung zum Bestattungsgesetz gibt, sind dafür zunächst Einzelentscheidungen vorgesehen. Die Durchführungsverordnung zum Bestattungsgesetz wird jedoch überarbeitet.

Unter anderem soll geregelt werden, an welcher Stelle im Gewässer eine Flussbestattung erfolgen kann oder an welchen Plätzen Asche ausgebracht werden darf. Das Gesundheitsministerium will unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens über die Detailregelungen der Verordnung informieren.

Kritiker des neuen Gesetzes, unter anderen die Kirchen, warnen vor einer "Privatisierung der Trauer" und einer Schwächung der Friedhöfe als öffentliche Erinnerungsorte.

cm/MWG Rheinland-Pfalz

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