Das Verstreuen von Totenasche

Das Verstreuen von Totenasche auch auf privaten Grundstücken wird in Bremen als erstem Bundesland erlaubt. Eine entsprechende Regelung tritt im Januar 2015 in Kraft. Voraussetzung sind eine schriftliche Verfügung des Verstorbenen über einen Ort zum Verstreuen und eine Person für die Totenfürsorge. Der letzte Hauptwohnsitz des Verstorbenen muss im Land Bremen gewesen sein. Über den Entwurf war monatelang gestritten worden. Vor allem von der CDU und aus der Kirche war Kritik gekommen.

NL-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Professur (W2) für das Lehrgebiet Wald- und..., Göttingen  ansehen
Gärtner (m/w/d), Mühlacker  ansehen
Gärtner (w/m/d) für den Betriebshof, Starnberg  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

Redaktions-Newsletter

Aktuelle GaLaBau Nachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen