Neuer Ausgleichszeitraum der Jahresarbeitszeit

Am 1. April hat der neue Ausgleichszeitraum (1.4. bis 31.3. des Folgejahres) für die Jahresarbeitszeit der gewerblichen Arbeitnehmer im GaLaBau begonnen. Im Zeitraum vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 reduziert sich die Jahresarbeitszeit auf 2028 Stunden unter Zugrundelegung der tariflichen 39-Stundenwoche. Darauf hat der Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (VGL) Baden-Württemberg hingewiesen.

Die Folge ist, dass sich auch der verstetigte Monatslohn von bisher 169,65 Stunden auf 169,00 Stunden vermindert. Obgleich 2024 ein Schaltjahr ist, beinhaltet der Ausgleichszeitraum lediglich 52 Wochen und somit 260 Arbeitstage (Fünf-Tagewoche), was zu einem neuen verstetigten Monatslohn von 169 Stunden führt. Der VGL empfiehlt, das betriebliche Lohnbüro über die Anpassung zu informieren. VGL Baden-Württemberg

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