Götterbaum auf die Liste invasiver Arten gesetzt
Ailanthus altissima, der Götterbaum, ist auf die Liste invasiver gebietsfremder Arten genommen worden. Das wurde mit der Europäischen Durchführungsverordnung (EU) 2019/1262 am 25. Juli veröffentlicht. Mit dieser Aktualisierung, der seit 2016 geführten EU-Liste, wird erstmals ein Gehölz vom Handel ausgeschlossen.
Der Bund deutscher Baumschulen (BdB) erklärte in einer Stellungnahme, dass Maßnahmen zum Schutz intakter und funktionsfähiger Ökosysteme sowie der damit verbundenen Förderung der biologischen Vielfalt positiv zu bewerten seien. Ungeachtet der Notwendigkeit entsprechender Schritte erzeuge jedoch der Prozess rund um die Erweiterung der Unionsliste Sorgen. "Mit der Listung einer Art in der Unionsliste geht ein absolutes Handelsverbot einher. Dieser direkte Eingriff in wirtschaftliche Produktions- und Handelsprozesse, der einer vollständigen Vernichtung betroffener Gehölzarten gleichzusetzen ist, wird von Seiten nationaler wie europäischer Behörden nicht entschädigt. Bei Gehölzen kann ein mehrjähriger Aufwand kurzer Hand zunichtegemacht werden", so Markus Guhl, Bundesgeschäftsführer des Verbandes.
Der BdB fordert für die Zukunft von der Europäischen Union die Schaffung eines Instrumentes der Entschädigung für zutreffende Bekämpfungsmaßnahmen. Produktion und Handel betreiben ihre Geschäfte nach geltendem Recht und können nicht vorsehen, dass eine Art in Europa als invasiv eingestuft werden kann, erklärte Guhl weiter. "Ailanthus altissima etwa wurde bereits 1751 nach Europa eingeführt und gilt vielerorts bereits als eingebürgert. Die Art steht lange unter Beobachtung und dennoch hat unter anderem die öffentliche Hand das Interesse an der Art, etwa in Form einer Vielzahl an Neupflanzungen in den letzten Jahren nicht abreißen lassen. Bis zur Etablierung europäischer Entschädigungsleistungen muss die Bundesregierung in die Pflicht genommen werden." ILa