Hessen
Frankfurt verpflichtet zur Grundstücks-Begrünung
Mit der neuen Satzung soll eine angemessene und ausreichende Begrünung und Bepflanzung der Grundstücksfreiflächen und baulicher Anlagen im Stadtgebiet sichergestellt werden. Das trägt zur lokalen Klimaverbesserung und zur Biodiversität vor allem in den dicht bebauten Stadtteilen bei.
Im Wesentlichen müssen nach der Freiraumsatzung Höfe und Teile der Fassade sowie dafür geeignete Dachflächen mit Pflanzen begrünt werden. Versiegelungen sollen vermieden werden und Bereiche mit Schatten entstehen. "Wie stark sich die Stadt aufheizen kann, haben wir in den drei zurückliegenden Dürresommern erlebt und wir waren froh über jede grüne Insel, jeden begrünten Vorgarten oder beschattete Hauswand. Die Freiraum- und Gestaltungssatzung hilft uns nun, unsere Stadt klimaresistent zu gestalten, denn solche Hitze-Sommer werden wir öfter und vermutlich noch unerträglicher erleben", sagt Klima- und Umweltdezernentin Rosemarie Heilig. Die neue Satzung werde auch vor einer weiteren Gefahr des Klimawandels zu schützen: Den Starkregenereignissen. Denn mit der Freiraum- und Gestaltungssatzung werde zugleich einer zunehmenden Flächenversiegelung vorgebeugt.
Die Begrünungspflicht gilt nur für Gebäude- oder Grundstücksteile, die neu gebaut oder umgebaut werden. Das heißt, dass etwa bei einem Dachausbau nicht auch die Fassade oder die Grundstücksfreifläche neu begrünt werden muss. Eine Nachbesserungspflicht für bereits bestehende Gebäude sieht die Satzung ebenfalls nicht vor. Eine Broschüre mit zahlreichen Informationen zur Satzung, Tipps und Förderungsmöglichkeiten kann auf der Webseite der Bauaufsicht Frankfurt (https://www.bauaufsicht-frankfurt.de/) abgerufen werden.