Ökonomisch betrachtet: Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen
Chancen – auch für den Garten- und Landschaftsbau?
von: Prof. Dr. Heiko MeinenMitarbeiter
- Geschenke: Freigrenze steigt auf 50 Euro
- Anhebung des Freibetrags für Betriebsveranstaltungen auf 150 Euro pro Person
- Herabsetzung der Bemessungsgrundlage und Heraufsetzung der Höchstbeträge (Anschaffungskosten bzw. Listenpreis) bei der Besteuerung der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen
- Leichte Erhöhung des absetzbaren Verpflegungsmehraufwands für Arbeitnehmer
Fazit: Nett, aber echte Wachstumschancen eröffnen sich nur für die Automobilbranche im Segment Elektrofahrzeuge.
Liquiditätsverbesserung und finanzielle Spielräume
- Sofortabschreibung Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 1000 Euro und Erhöhung der Anschaffungskostengrenze bei Sammelposten auf 5000 Euro sowie Auflösung von fünf auf drei Jahre reduziert
- Wiedereinführung der degressiven AfA bei Anschaffung beweglicher Wirtschaftsgüter bis Ende 2024
- Sonderabschreibung von Investitionskosten bis zu 50 Prozent bei Betrieben mit einem Maximalgewinn von 200.000 Euro
- Erweiterter Verlustrücktrag auf drei Jahre (EKSt und KSt) und bis zu 80 Prozent der Gesamteinkünfte (EKSt und KSt) bis 2028
- Steuerliche Begünstigung nicht entnommener Gewinne wird erhöht, indem Gewerbe- und Einkommensteuer auf den nicht entnommenen Gewinn angerechnet werden
Fazit: Bei einem durchschnittlichen Abschreibungsvolumen von knapp 5 Prozent an der Leistung können sich durchaus finanzielle Spielräume eröffnen, die zudem einen Anreiz für mehr Investitionen beinhalten, zumindest aber für mehr finanzielle Stabilität sorgen.
Innovation und Investition
- Eine Investitionsprämie für abnutzbaren bewegliche Wirtschaftsgüter wird eingeführt (KlimaInvPG), die bis Ende 2029 nutzbar ist. Klimafreundliche Investitionen in Höhe von 5000 Euro bis 200.000 Euro werden mit 15 Prozent bezuschusst.
- Für Betriebe mit Besitzgesellschaft kann auch die Erhöhung der zulässigen, gewerbesteuerschädlichen Einnahmen aus der Gebrauchsüberlassung von Grundstücken interessant sein. Ziel ist eine erhöhte Investitionsbereitschaft im Bereich regenerativer Stromerzeugung und Bereitstellung von Ladeinfrastruktur. Diese Erträge sind dann erst ab einem Anteil von mehr als 20 Prozent der Einnahmen steuerpflichtig.
- Für innovative Betriebe ist auch die Verbesserung der Bedingungen aus dem Forschungszulagengesetz interessant. Dabei können 25 Prozent der Lohnkosten, die Eigenleistung des Unternehmers/der Unternehmerin in Einzelunternehmen und der Einsatz von Maschinen sowie Fremdleistung gefördert werden. Die Summe der Beträge wird auf den zu versteuernden Gewinn steuermindernd angerechnet. Bei KMU kann die Forschungszulage um 10 Prozent erhöht werden.
Fazit: Hier wurden echte Anreize für mehr klimafreundliche Investitionen und Innovationen kreiert. Zwar sind nur wenige GaLaBau-Betriebe, beispielsweise in Zusammenarbeit mit den Hochschulen oder Beratern, im Forschungsbereich aktiv, dennoch sind die Innovationsprämie und die Erleichterungen für Besitzgesellschaften eine sinnvolle Unterstützung bei der Umstellung auf umweltfreundliche Maschinen und Fahrzeuge.
Indirekt könnte die Einführung der degressiven Abschreibung für Wohngebäude zu ein wenig Entspannung beim Neubau führen. Für den GaLaBau hätte das eine höhere Nachfrage aus dem wohnungswirtschaftlichen Bereich zur Folge.
Alles in allem lässt sich festhalten, dass das Wachstumschancengesetz durchaus auch Chancen für die GaLaBau-Betriebe eröffnet. Einerseits sind dies finanzielle Spielräume sowohl für Betriebe, für die das Geschäft gut läuft, als auch für diejenigen, bei denen die Lage angespannt ist. Gut aufgestellte Betriebe können stark von Innovations- und Forschungsprämien, speziell im Bereich Nachhaltigkeit profitieren.