Bau- und Abbruchabfälle: BGL verlangt von der EU Ausnahmen

Die Europäische Kommission hat ein Kreislaufwirtschaftpaket vorgelegt. Es enthält unter anderem Legislativvorschläge zur Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie und der EU-Deponierichtlinie. Betroffen sind auch Bau- und Abbruchabfälle, die durch Recycling künftig drastisch reduziert werden sollen.
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BGL-Vizepräsident Lutze von Wurmb: "Eine Abfallmenge bis 800 m³ sollte von den neuen Regelungen gar nicht erst erfasst werden." Foto: BGL

Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) verlangt Ausnahmeregelungen. Nach wissenschaftlichen Studien könnten Verbesserungen der Ressourceneffizienz entlang der gesamten Wertschöpfungskette den Werkstoffeinsatz in Europa bis zum Jahr 2030 um 17 bis 24 Prozent reduzieren. Außerdem könnte eine bessere Ressourcennutzung der europäischen Industrie ein Potenzial von Einsparungen in Höhe von insgesamt 630 Mrd. Euro jährlich bescheren.

Das Kreislaufwirtschaftspaket ist in Europa jedoch umstritten. Ende 2014 hatte die EU-Kommission bereits den Vorschlag eines "Null-Abfallprogramms für Europa" zurückgenommen, weil er mit zu viel Bürokratie verbunden war. Im Juni dieses Jahres beschloss der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments jedoch mit großer Mehrheit einen neuen Initiativantrag zur Kreislaufwirtschaft. Nun steht das Thema wieder auf der politischen Tagesordnung.

Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) setzt sich für Ausnahmeregelungen ein. Die mittelständischen GaLaBau-Betriebe dürften keinesfalls zusätzlich belastet werden. "Der BGL unterstützt das Ziel der Europäischen Kommission, durch Recycling und gutes Produktdesign die vorhandenen Ressourcen effizienter zu nutzen", sagte Vizepräsident Lutze von Wurmb. "Wir erwarten aber, dass auf mittelständische Unternehmen keine unnötigen neuen Bürokratielasten zukommen." Im Bereich der Abfallverwertung fordert der BGL eine Ausnahme für Kleinmengen von Abfällen, die etwa durch Erdaushub oder kleinere Abrissarbeiten auf Grundstücken anfallen. Von Wurmb: "Eine Abfallmenge bis 800 m3) sollte von den neuen Regelungen gar nicht erst erfasst werden. So werden die kleinen und mittleren Unternehmen der Landschaftsgärtner auf unbürokratische Weise entlastet." cm

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