Zur Gütesicherung der Baustoffe

Ersatzbaustoffverordnung in Kraft getreten und gleich geändert

Seit dem 1. August legt die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) Standards für die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken bundesweit einheitlich fest.
Ersatzbaustoffverordnung Baustoffe
Die neue Ersatzbaustoffverordnung legt die Standards für die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken bundesweit einheitlich fest. Foto: 4028mdk09, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0

Private und öffentliche Bauherren, die sich bisher mit den jeweils spezifischen Regelungen der Bundesländer auseinandersetzen und im Einzelfall eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragen mussten, können nun qualitätsgeprüfte Ersatzbaustoffe rechtssicher ohne wasserrechtliche Erlaubnis bundesweit verwenden. So sollen in Deutschland künftig vermehrt recycelte Baustoffe zum Einsatz kommen.

Das Bundesumweltministerium bereitet auf dieser Grundlage bereits den nächsten Schritt vor: Qualitativ besonders hochwertige Ersatzbaustoffe sollen nicht mehr als Abfall behandelt werden müssen, sondern Produktstatus erlangen können. Wegen europarechtlicher Vorgaben ist dafür eine gesonderte Verordnung erforderlich. Das BMUV beabsichtigt, noch in diesem Jahr einen entsprechenden Entwurf vorzulegen.

Mineralische Abfälle sind massebezogen der größte Abfallstrom in Deutschland. Jedes Jahr fallen in Deutschland rund 250 Millionen Tonnen mineralische Abfälle an, wie zum Beispiel Bau- und Abbruchabfälle (Bauschutt), Bodenmaterial (z. B. ausgehobene Erde), Schlacken aus der Metallerzeugung und Aschen aus thermischen Prozessen. Schon heute kommen Recycling-Baustoffe an vielen Stellen zum Einsatz; vor allem bei technischen Bauwerken, also beim Bau von Straßen, Bahnstrecken, befestigten Flächen, Leitungsgräben, Lärm- und Sichtschutzwällen oder im Hochbau als Recycling-Beton.

Um die Nachfrage nach Ersatzbaustoffen durch rechtsverbindliche Qualitätsstandards bundesweit zu vereinheitlichen und zu stärken, wurde im Jahr 2021 die Ersatzbaustoffverordnung beschlossen. Mit dem Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung trat auch eine erste Änderung in Kraft. Mit der ersten Änderung werden für den Vollzug wichtige Details angepasst, wie die Aufnahme von Kriterien zur Anerkennung sogenannter Güteüberwachungsgemeinschaften. Durch diese Kriterien wird die Gütesicherung der hergestellten Ersatzbaustoffe gestärkt.

cm/BMUV

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