Erstes GaLaBau-Unternehmen in Baden-Württemberg
Gärtnerhof Jeutter tritt Klimabündnis bei

Die Klimaschutzvereinbarung hat zunächst eine Laufzeit von zehn Jahren, mit der Option, das Bündnis zu verlängern. Mit der Vereinbarung gehen die Unternehmen eine freiwillige Selbstverpflichtung ein, ihre Emission von Treibhausgasen (THG) zu reduzieren und ihren Energieverbrauch effizienter zu gestalten. In der Klimaschutzvereinbarung werden konkrete Maßnahmen festgelegt, wie die unternehmerischen Klimaschutzziele erreicht werden sollen.
So müssen die beteiligten Unternehmen innerhalb des ersten Jahres nach Unterzeichnung der Klimaschutzvereinbarung dem Land eine Treibhausgas-Ausgangsbilanz übermitteln, die nicht älter als 2018 sein darf. Anschließend sind jährlich ihre Treibhausgasemissionen in einem vom Umweltministerium vorbereiteten Excel-Template zu erfassen. Nach fünf Jahren ist ein erster Monitoringbericht zu erstellen. Nach zehn Jahren kann das Unternehmenseine seine Klimaschutzvereinbarung um ein weiteres Jahrzehnt verlängern. Dafür ist ein zweiter Monitoringbericht erforderlich. Falls es keine Verlängerung gibt, wird ein Endbericht erstellt. cm/ UM Baden-Württemberg