Neue ATV für Naturwerksteinarbeiten

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DIN
Die neue DIN 18332 gilt nun allgemein für das Bearbeiten von Naturstein sowie das Verlegen und Versetzen von Fliesen, Platten und Werkstücken aus Naturwerkstein. Foto: Traco, Bad Langensalza

Mit Datum September 2016 ist die neue ATV DIN 18332 im Rahmen der Neuausgabe VOB1016 erschienen. Die DIN 18332 wurde im Hinblick auf die bisherige Fassung von 2012 wesentlich redaktionell überarbeitet, da seit der Fassung von 1992 außer den Normenverweisungen keine textlichen Änderungen vorgenommen wurden.

Wesentliche Änderungen wurden im Geltungsbereich der DIN 18332 vorgenommen. Dies war insbesondere erforderlich, um eine klare Trennung zu der ATV DIN 18330 Mauerarbeiten, der ATV DIN 18352 Fliesenarbeiten sowie der ATV DIN 18318 Verkehrswegebauarbeiten - Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen zu erhalten.

Die neue DIN 18332 gilt nun allgemein für das Bearbeiten von Naturstein sowie das Verlegen und Versetzen von Fliesen, Platten und Werkstücken aus Naturwerkstein. Sie gilt auch für Verblend-, Vorsatz- und Quadermauerwerk aus Naturwerkstein. Somit ist nun die Verlegung von Fliesen aus Naturwerkstein - dies sind dünne Elemente bis 12 mm Dicke nach DIN EN 12057 - nicht mehr wie bisher in DIN 18352 enthalten, sondern - wie auch die Verlegung von Platten aus Naturstein nach DIN EN 12058 - in DIN 18332 erfasst.

Zahlreiche redaktionelle Änderungen sind auch im Abschnitt 0 Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung enthalten. Die Hinweise wurden präzisiert und an die aktuellen Änderungen in der Bauausführung angepasst.

Die in der DIN 18332 übernommenen Grenzabmaße für Natursteine (Abschnitt 2.1.2 und 2.1.3) gelten nur, wenn diese nicht in Europäischen Produktnormen geregelt sind.

Nach Abschnitt 2.1.4 Aussehen sind Farb-, Struktur- und Texturschwankungen bei Natursteinen innerhalb desselben Vorkommens zulässig. Falls eine Bemusterung vorgenommen wurde, gilt die festgelegte Bandbreite. Die Festlegung einer eingeschränkten Bandbreite im Aussehen der Naturwerksteine im Rahmen einer Bemusterung ist eine besondere Leistung, die nach Abschnitt 0.2.5 der DIN 18332 schriftlich vereinbart werden muss. Hierzu ist ein Protokoll der Auswahlbesprechung anzufertigen und von allen Beteiligten zu unterzeichnen. Die Auswahlmuster sind zu kennzeichnen und sicher zu verwahren.

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Im Abschnitt 3 Ausführungen der DIN 18332 wurden für die Verlegung im Außenbereich die Verwendung eines haufwerksporigen Mörtels berücksichtigt. Für haufwerksporige Mörtel (Dränmörtel) ist Zement mit einem Trassanteil ? 40 % und ein Zuschlag der Körnung von 2/8 mm oder 2/11 mm zu verwenden. Das Mischungsverhältnis Zement zu Zuschlag muss 1 : 6 Raumteile betragen.

Als Besondere Leistungen nach Abschnitt 4.2 der DIN 18332 wurden insbesondere das Fertigstellen von Bauteilen in mehreren Arbeitsgängen zur Ermöglichung von Arbeiten anderer Unternehmer, soweit die eigenen Leistungen nicht im Zuge gleichartiger Naturwerksteinarbeiten kontinuierlich erbracht werden können (siehe Abschnitt 4.2.15), das Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Hebegeräten, Kränen und dergleichen (siehe Abschnitt 4.2.29) sowie das Herstellen von Lehrgerüsten, die aus statischen Gründen erforderlich sind, zum Beispiel bei Stürzen oder Bögen aus Naturwerkstein (siehe Abschnitt 4.2.30) aufgenommen.

Bedeutende Änderungen wurden im Abschnitt 5 Abrechnung vorgenommen. Für alle Naturwerksteinarbeiten gilt nun grundsätzlich, dass für die Ermittlung der Leistung - gleichgültig, ob sie nach Zeichnung oder nach Aufmaß erfolgt - die Maße der hergestellten Bekleidungen oder Beläge zugrunde zu legen sind. Auch für Ausgleichsschichten, Trennschichten, Dämmschichten, Unterböden, Bewehrungen, Trag- und Unterkonstruktionen sind die Maße der hergestellten Bekleidungen/Beläge zugrunde zu legen.

Bei den Übermessungsregeln nach Abschnitt 5.3 wurden Unterbrechungen mit einer Einzelbreite <30 cm bei der Abrechnung nach Flächenmaß aufgenommen. Entsprechend Abschnitt 5.4 werden bei der Abrechnung nach Längenmaß Längen <1 m mit 1 m abgerechnet.

Insgesamt ist die neue ATV DIN 18332 wesentlich eindeutiger und anwendungsfreundlicher formuliert, so dass Probleme oder Diskussion hinsichtlich der Auslegung einzelner Formulierung und der Anwendung der ATV DIN 18332 nicht mehr auftreten sollten.

In den vergangenen Jahren wurde immer wieder gestritten, ob Natursteinbeläge auf Terrassen dem Anwendungsbereich der DIN 18332 Naturwerksteinarbeiten oder dem der DIN 18318 Verkehrswegebauarbeiten - Pflasterdecken und Plattenbeläge, Einfassungen zuzuordnen sind. Beides ist möglich, da beide Regelwerke Außenbeläge aus Naturwerkstein erfassen. Um eine klare und einfache Abgrenzung zu den Vertragsbedingungen für Pflasterdecken und Plattenbeläge nach DIN 18318 zu erhalten, wird in der neuen DIN 18332 nun darauf hingewiesen, dass diese nicht für das Befestigen von Flächen sowie Entwässerungsrinnen mit Pflastersteinen nach DIN EN 1342 "Pflastersteine aus Naturstein für Außenbereiche — Anforderungen und Prüfverfahren" und mit Platten nach DIN EN 1341 "Platten aus Naturstein für Außenbereiche — Anforderungen und Prüfverfahren" gilt.

Mit dieser Formulierung ist nun eindeutig geregelt, dass die ATV 18332 für die Verlegung von häuslichen Terrassen, Dachterrassen und Balkonen in gebundener oder ungebundener Bauweise angewendet wird.

Für Terrassen in öffentlichen Räumen, insbesondere wenn diese auch befahren werden können, ist die ATV DIN 18318 anzuwenden. Im Garten- und Landschaftsbau wird ebenfalls die ATV DIN 18318 überwiegend zur Anwendung kommen, da hier in der Regel aufgrund der höheren Verkehrsbelastungen Platten aus Naturstein nach DIN EN 1341 und Pflastersteine aus Naturstein nach DIN EN 1342 verwendet werden.

Obwohl die ATV DIN 18318 in 2015/2016 wesentlich überarbeitet wurde, konnte der neue Entwurf aus redaktionellen Gründen nicht mehr in die Neuausgabe der VOB 2016 aufgenommen werden. Zwar liegt nun seit November 2016 ein neuer, abgestimmter Entwurf der ATV DIN 18318 vor, jedoch ist in der aktuellen VOB 2016 noch die quasi unveränderte Fassung der DIN 18318 von 2012 veröffentlicht.

Nach Genehmigung durch den Vorstand des DVA wird die Neufassung der ATV DIN 18318 nach derzeitigem Stand entweder mit Veröffentlichung eines neuen Ergänzungsbandes 20xx zur gerade erst eingeführten VOB 2016, oder aber mit Veröffentlichung einer ganz neuen VOB-Gesamtausgabe 20yy eingeführt werden. Bis dahin ist weiterhin die in der VOB 2016 abgedruckte (alte) Version (Ausgabe September 2016 - Stand September 2012) anzuwenden.

Der Hauptausschuss Tiefbau (HAT) hatte bereits in 2012 beschlossen, die ATV DIN 18318 "Verkehrswegebauarbeiten - Pflasterdecken und Plattenbeläge in ungebundener Ausführung, Einfassungen" zu überarbeiten. Hierbei sollten insbesondere der Geltungsbereich künftig sämtliche Bereiche des Pflasterbaus umfassen und somit sowohl die Belange des Verkehrswegebaus als auch des Garten- und Landschaftsbaus berücksichtigen. Weiterhin sollte auch die gebundene Bauweise berücksichtigt werden und eindeutige Abgrenzungen der Geltungsbereiche zu ATV DIN 18332 Naturwerksteinarbeiten und DIN 18333 Betonwerksteinarbeiten formuliert werden.

Im neuen Entwurf der ATV DIN 18318 vom November 2016 sind diese wesentlichen Aspekte berücksichtigt. Im Geltungsbereich des neuen Entwurfs der ATV DIN 18318 wird darauf hingewiesen, dass diese nur gilt für das Befestigen von Flächen mit Pflastersteinen und Platten auf Unterlagen aus

  • Tragschichten ohne Bindemittel (siehe ATV DIN 18315 "Verkehrswegebauarbeiten - Oberbauschichten ohne Bindemittel"),
  • Tragschichten aus Dränbeton (siehe ATV DIN 18316 "Verkehrswegebauarbeiten - Oberbauschichten mit hydraulischen Bindemitteln")
  • wasserdurchlässigen Asphalttragschichten (siehe ATV DIN 18317 "Verkehrswegebauarbeiten - Oberbauschichten aus Asphalt").

Der Entwurf der ATV DIN 18318 gilt nicht für das Einbauen, Verlegen und Versetzen von Naturwerksteinen und Betonwerksteinen auf wasserundurchlässiger Unterlage oberhalb von Decken und Bauwerken auf Mörtelbettung im Dick- oder Dünnbettverfahren, Bettung auf Dränmatten oder auf Stelzlagern (siehe ATV DIN 18332 "Naturwerksteinarbeiten" und ATV DIN 18333 "Betonwerksteinarbeiten"). Er gilt auch nicht für das Ansetzen und Verlegen von Fliesen, Platten und Mosaik (siehe ATV DIN 18352 "Fliesen- und Plattenarbeiten").

Entgegen der im September 2016 veröffentlichten Fassung der ATV DIN 18318 enthält der neue Entwurf der ATV DIN 18318 im Abschnitt 2 Anforderungen an Baustoffe für die gebundene Bauweise und im Abschnitt 3 Hinweise zur Ausführung von Pflaster und Platten Belägen in ungebundener und gebundener Bauweise.

Selbstverständlich ist im Entwurf der neuen ATV DIN 18318 - wie auch in fast allen anderen ATV-Normen - nur eine der vielen möglichen Bauausführungen beschrieben. Bei besonderen Anforderungen, wie beispielsweise sehr hohen Verkehrsbelastungen im Straßenbau, ist es dem Planer freigestellt, von den angegebenen Anforderungen der ATV DIN 18318 abzuweichen und die erforderlichen besonderen Anforderungen im Leistungsverzeichnis anzugeben.

Abweichungen von den vorgegebenen Anforderungen der ATV DIN 18318 kommen insbesondere in Betracht, wenn Platten- und Pflasterbeläge in besonderen Verbänden verlegt oder die Fugenbreiten in Abhängigkeit von den Maßtoleranzen der verwendeten Natursteinprodukte vergrößert beziehungsweise verkleinert werden sollen.

Ein besonders wichtiger Teil aller ATV-Normen ist der Abschnitt 0, der Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung enthält. Leider wird dieser wichtige Abschnitt in der Baupraxis häufig wenig beachtet, sodass es dann bei der Bauausführung und der Abrechnung zu Streitigkeiten kommt, da die Streitpunkte im Leistungsverzeichnis nicht eindeutig geregelt sind. Eine sorgfältige Beachtung der im Abschnitt 0 enthaltenen Hinweise ist äußerst hilfreich, um eine eindeutige und umfassende Leistungsbeschreibung zu erstellen, die eine einfache und unstrittige Abrechnung der Leistungen gemäß Abschnitt5 ermöglicht.

Dipl.-Ing. Reiner Krug
Autor

Geschäftsführer

Deutscher Naturwerkstein-Verband (DNV)

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