RAL schreibt Nachhaltigkeit in Güte- und Prüfbestimmungen fest

Die RAL Gütegemeinschaft Baumpflege hat ihre Güte- und Prüfbestimmungen überarbeitet. Das Ziel dabei war es, die Gütesicherung um Anforderungen an ein nachhaltigeres Handeln bei der Baumpflege zu erweitern.
Baumpflege

Die Güte- und Prüfbestimmungen beinhalten verschiedene Bereiche der Baumpflege, darunter Baumpflanzung, Baumpflege mit Seilklettertechnik und Hubarbeitsbühne, Baumfällung, Baumkontrolle und Baumbegutachtung. Ziel der Baumpflege ist es, einzelne Bäume und ganze Bestände anzulegen und zu erhalten. Die Maßnahmen umfassen dabei das Pflanzen, Pflegen, Erziehen, Sichern und Fällen von Bäumen sowie das Anlegen und Sanieren von Baumstandorten. Sie sollen gesunde, pflegeleichte, sichere, ästhetische und langlebige Bäume hervorbringen. Maßnahmen im gewerbsmäßigen Ertragsobstbau und in der Forstwirtschaft zur Steigerung der Produktionsleistung fallen nicht unter diese Bestimmungen.

Mit der Revision und Erweiterung schreibt die Gütegemeinschaft Baumpflege nun Grundsätze für ein nachhaltigeres Handeln in den Güte- und Prüfbestimmungen fest und leistet damit einen Beitrag zur Erreichung der Ziele des European Green Deal. Die neuen Vorgaben betreffen ökologische, soziale und unternehmerische Aspekte der Nachhaltigkeit. Die Mitgliedsunternehmen der RAL Gütegemeinschaft Baumpflege verpflichten sich unter anderem: die natürlichen Ressourcen wie Wasser, Boden, Luft und Energie zu schützen; den CO2-Ausstoß zu reduzieren und somit der globalen Erderwärmung entgegenzuwirken; eine leistungsfähige natürliche Umwelt zu erhalten; die Biodiversität und unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen; zu verhindern, dass Schadstoffe in die Umwelt gelangen; Abfälle zu vermeiden und die Kreislaufwirtschaft zu fördern; sorgsam mit Rohstoffen umzugehen; betriebliche Konzepte zur nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit des eigenen Unternehmens zu entwickeln; für soziale Gerechtigkeit und Resilienz zu sorgen; zur klimagerechten Aus- und Weiterbildung von Arbeitskräften; zum Erhalt von ökologischen, sozialen, kulturellen und ökonomischen Werten.

Die Umsetzung dieser Vorgaben erfolgt mittels konkreter Überwachungsregelungen in den Güte- und Prüfbestimmungen. Hierfür wurden unter anderem Produkteigenschaften und Handlungsvorgaben im Sinne der Nachhaltigkeit genau definiert. Zudem wurden Prozesse zur nachhaltigen Steuerung von Stoffkreisläufen und Lebenszyklen von Betriebsmitteln und Geräten implementiert sowie Prozesse zur nachhaltigen betrieblichen Entwicklung. Die überarbeiteten Bestimmungen setzen nicht nur ein starkes Zeichen für nachhaltiges Handeln, sie definieren ein klares Regelwerk, mit dem Maßnahmen von Nachhaltigkeitszielen gemessen und erreicht werden können. RAL

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