Sicherheit für Baumaschinen und mobile Arbeitsgeräte

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Maschinen für den GaLaBau
Vandalismusschäden sind generell in der Voll- und Kaskodeckung versichert. Der reine Glasbruch ist bereits in der Teilversicherung gedeckt. Fotos: Knittel, Vornhagen/HDI
Maschinen für den GaLaBau
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Der Einsatz der Maschinen bei Tunnel- oder
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Für Maschinen auf oder an Wasserbaustellen
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Das Diebstahlrisiko ist heute in den allermeisten Fällen bereits in der Maschinenteilversicherung mitversichert.
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Brandschäden sind bereits in der Maschinenteilversicherung enthalten.
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Erdrutsche oder Felsstürze sind im Rahmen der Voll- und Kaskodeckung versichert.

Baumaschinen und fahrbare Geräte sind weit mehr als bloße Arbeitsmittel. Modernste Technik, wie Touchscreen-Steuerungen, Lasersensoren, Onboard-Kameras, GPS-Tracking und -Monitoring sind längst wichtige Bestandteile. Neue Entwicklungen erleichtern die Arbeit und machen die Geräte zu hoch entwickelten Präzisionswerkzeugen. Jedoch setzt der mobile Einsatz die teuren Geräte zahlreichen Risiken aus. Mobile Baumaschinen sollten daher umfassend abgesichert werden.

Worauf bei der Versicherung im Einzelnen geachtet werden muss, ist allerdings oft nicht eindeutig. Die erfahrungsgemäß wichtigsten Punkte in der Absicherung von Baumaschinen und mobilen Arbeitsgeräten sind hier zusammengestellt.

Der Versicherungsumfang für das zu versichernde Gerät und seinen Einsatzbereich sollte je nach Bedarf gewählt werden. Meist können sich Versicherungsnehmer zwischen drei Möglichkeiten entscheiden: Die preisgünstigste Variante ist die Maschinen-Teilversicherung, die Risiken wie Brand, Blitzschlag, Explosion, Kurzschluss, Überschwemmung, Diebstahl oder Glasbruchschäden abdeckt.

Eine Vollversicherung hingegen schließt darüber hinaus auch Unfallereignisse, Vandalismus und innere Betriebsschäden ein. Dazu zählen beispielsweise auch so genannte "Fresserschäden", die durch Wasser-, Öl- oder Schmierstoffmangel entstehen. Die Versicherung von inneren Betriebsschäden empfiehlt sich vor allem für neue Geräte, kann aber auch separat ausgeklammert werden. Die Versicherungsvariante ohne innere Betriebsschäden (Kaskodeckung) ist für Maschinen gedacht, die älter als fünf Jahre sind oder eine gewisse Betriebsstundenzahl überschritten haben.

Deckungserweiterungen

Die Einsatzmöglichkeiten für Bau- und fahrbare Maschinen sind vielfältig und jedes Einsatzgebiet birgt seine ganz eigenen Risiken. Wer seine Baumaschinen versichert, sollte sich daher eingehend informieren, ob für die geplanten Einsatzbereiche die notwendigen Erweiterungen in den Versicherungsschutz mit aufgenommen wurden.

1. Diebstahl

In den allermeisten Policen ist das Diebstahlrisiko heute abgedeckt. Denn teure, bewegliche Maschinen sind ein begehrtes Objekt für Langfinger. Dabei wird oft noch nicht einmal die ganze Maschine oder das ganze Fahrzeug entwendet. Mitunter sind bewegliche Teile, Ersatzteile oder An-/Einbauten die eigentlichen Objekte der Begierde. Vermutlich sind es oft Auftragsdiebstähle, wenn gezielt ein bestimmtes Hydraulikaggregat oder zum Beispiel ein Hubzylinder ausgebaut und entwendet wird. Häufig werden gestohlene Maschinen oder Maschinenteile anschließend ins Ausland verschoben.

In der Regel wird für das Diebstahlrisiko eine Selbstbeteiligung vereinbart. Diese liegt meist bei etwa 20 Prozent, kann aber durch verschiedene Sicherungsmaßnahmen, wie den Einbau von aktivierten GPS-Geräten oder den Einsatz mobiler Alarmanlagen mit Aufschaltung auf Notruf- und Serviceleitstellen im Alarmfall deutlich verringert werden. Für Vermietunternehmen ist es zudem sinnvoll, das Risiko der Unterschlagung abzudecken. Da es sich hierbei um ein besonders hohes Risiko handelt, ist auch die Selbstbeteiligung in der Regel höher. Die Deckung wird meist nicht für Einzelversicherungen, sondern überwiegend über Rahmenverträge oder spezielle Händler-/ Vermietdeckungen geboten. Neben einem Prämienzuschlag werden zudem hohe Anforderungen - wie die Dokumentation von notwendigen Formularen (Ausweis- und Kreditkartenvorlagepflicht) und Wirtschaftsauskünften - an den Versicherungsnehmer gestellt.

2. GAP-Deckung

Wird eine durch Leasing finanzierte Maschine gestohlen oder ist ein Totalschaden zu verbuchen, wird meist lediglich der Wiederbeschaffungswert ersetzt. Dieser ist in der Regel niedriger als der Ablösewert des Leasingvertrages, denn er berücksichtigt den schnelleren Wertverlust der Neumaschine zu Beginn der Leasingdauer nicht. Vor allem in den ersten Monaten kann somit ein erheblicher Differenzbetrag entstehen. Dieser Betrag muss normalerweise vom Leasingnehmer getragen werden. Gegen einen Prämienzuschlag kann unter bestimmten Voraussetzungen der Differenzbetrag zwischen Ablösewert und Wiederbeschaffungswert versichert werden (GAP-Deckung).

3. Tunnelarbeiten und Arbeiten unter Tage

Die Klausel "Tunnelbau" deckt gegen Prämienzuschlag beispielsweise spezielle Risiken des Untertage- oder Tunnelbaus (beispielsweise Sprengungen, Gebirgs- und Wassereinbrüche) ab. Diese Klausel ist für Bauunternehmen, deren Maschinen im Tunnelbau eingesetzt werden, zwingend erforderlich, um im Schadenfall umfassend abgedeckt zu sein.

4.Versaufen und Verschlammen

Die Erweiterung "Versaufen und Verschlammen" ist für Maschinen zum Beispiel auf und an Wasserbaustellen gedacht und schützt vor den erhöhten Risiken in diesem besonderen Einsatzbereich. Versicherungsnehmer sollten sich in jedem Fall vorab informieren, ob es für das jeweilige Gerät und seinen Einsatzbereich eine solche Zusatzversicherung gibt und ob sie für den individuellen Fall sinnvoll ist. Die Vereinbarung einer Erstrisikoposition von zum Beispiel 5000 oder 10.000 Euro für Tunnelarbeiten und "Versaufen und Verschlammen" reichen beispielsweise bei einem Totalschaden nicht aus. Daher ist darauf zu achten, dass diese Erweiterungen voll umfänglich bis zur Versicherungssumme versichert sind.

5. Neuwertentschädigung

In der Maschinenversicherung wird grundsätzlich im Totalschadenfall nur der Zeitwert entschädigt. Da gerade Neumaschinen recht schnell an Wert verlieren, empfiehlt es sich, für die ersten Monate den Neuwert zu versichern. In der Regel wird eine Neuwertentschädigung für die ersten sechs bis zwölf Monate geboten.

6. Versicherungsort

Gerade beim Einsatz der Maschinen auf ausländischen Baustellen und in der Vermietung sollte darauf geachtet werden, dass auch das Auslandsrisiko mitversichert ist. In vielen Policen sind die versicherten Länder einzeln genannt oder pauschal auf Europäische Union abgestellt.

7. Zusätzliche Kosten

Aufräumungs-, Entsorgungs-, Dekontaminations-, Bewegungs-, Schutz- und Luftfrachtkosten sind nur dann mitversichert, wenn das separat vereinbart und in der Versicherungspolice oder in Zusatzbedingungen explizit genannt ist. Empfehlenswert ist es, die einzelnen Positionen in einer ausreichenden Deckungssumme zusammenzufassen und 10.000 Euro (Wert 3/71) nicht zu unterschreiten.

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Neben der klassischen Einzeldeklaration, also der Versicherung einzelner Maschinen mittels eines Maschinenverzeichnisses, gibt es auch pauschale Versicherungslösungen. In modernen Deckungen kann beispielsweise der Gabelstapler, der sich auf dem Betriebsgelände bewegt, über die pauschale Versicherung von stationären Maschinen "Wand zu Wand" mitversichert werden. Somit sind unter anderem das Feuerrisiko und die inneren Betriebsschäden für das fahrbare Arbeitsgerät mitversichert. Für Händler und Vermieter steht beispielweise bei der HDI-Versicherung ein standardisiertes Deckungskonzept auf Umsatzbasis für den gesamten Maschinenfuhrpark zur Verfügung. Versichert sind hierbei alle auf dem Betriebshof befindlichen Maschinen. Hierzu zählen der Lagerbestand und Kundengeräte, die sich zur Reparatur in der Werkstatt befinden. Diese Maschinen sind im Rahmen der Maschinenteildeckung versichert. Vermiet- und Vorführmaschinen außerhalb des Betriebsgrundstückes sind über die Maschinenvolldeckung Europaweit, inklusive der Deckungserweiterungen Diebstahl, Unterschlagung, GAP, sowie den Klauseln "Versaufen und Verschlammen", Erdrutsch/Felssturz und Tunnelarbeiten abgedeckt.

Versicherungsprämie

Neben der Grundprämie der zu versichernden Maschinen - ein Gabelstapler hat eine andere Risikosituation als eine Baumaschine und damit eine andere Grundprämie - spielen der Einsatz der jeweiligen Maschine und die oben genannten Zusatzvereinbarungen eine wichtige Rolle. Grundsätzlich gilt: Das Risiko und damit die Prämie steigen, wenn die zu versichernden Maschinen im Abbruch, im Tagebau oder in der Vermietung eingesetzt werden. Eine individuelle Risikobetrachtung wie der technische Reifegrat, das Alter, die zeitliche Auslastung und nicht zuletzt das Schadenaufkommen der vergangenen Jahre können zudem die Prämie beeinflussen.

Die Versicherungsprämie wird auf Grundlage des Listenpreises berechnet. Da der Listenpreis oftmals nicht bekannt oder nur schwer zu ermitteln ist, kann in modernen Deckungen auch auf den Kaufpreis der versicherten Sache im Neuzustand abgestellt werden. Eine Prämienreduzierung ist damit jedoch nicht verbunden, da hier in der Regel mit einem Zuschlag die Differenz Listenpreis zu Kaufpreis ausgeglichen wird. Weiterhin besteht die Möglichkeit, bei Gebrauchtmaschinen auf den tatsächlichen Kaufpreis abzustellen. Auch hier werden je nach Alter der Maschine Zuschläge erhoben.

Versicherungssumme und Unterversicherung

Eine Unterversicherung gilt es grundsätzlich zu vermeiden. Im Schadenfall kann die Entschädigungssumme oft den Schaden nicht decken und der Versicherungsnehmer muss einen Teil der Kosten selbst übernehmen. Die Höhe des Versicherungswerts sollte sich nach dem Neupreis des versicherten Gegenstands richten und setzt sich daher aus dem gültigen Listenpreis oder, sofern die Klausel "Kaufpreis" vereinbart wurde, dem tatsächlichen Kaufpreis der versicherten Sache im Neuzustand zuzüglich der Bezugskosten zusammen. Zudem sollten auch Zubehörteile wie Zusatzeinrichtungen oder Reserveteile bei der Berechnung des Versicherungswerts mit einberechnet werden.

Absprache mit dem Versicherer

Grundsätzlich sollten sich Besitzer von mobilen Arbeitsmaschinen regelmäßig mit ihrem Versicherer abstimmen, um einen optimalen Versicherungsschutz für die eigenen Baumaschinen und fahrbaren Geräte zusammenzustellen. In diesem Bereich ist besonders der direkte Kontakt zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer wichtig. Schließlich weiß der Kunde am besten, wo ein Baugerät eingesetzt wird und in welchen Bereichen welche Versicherung mit welchem Deckungskonzept unter Umständen notwendig wird oder eventuell überflüssig ist. Der direkte und schnelle Kontakt ist unerlässlich, denn nur so kann der Kunde wirklich sicher sein, dass seine Maschinen ausreichend versichert sind. Kommt es zum Beispiel zu Veränderungen im Maschinenpark, ist es wichtig, mit dem Versicherer abzusprechen, ob die neue Situation durch den bestehenden Versicherungsschutz noch gedeckt ist oder ob Zusatzvereinbarungen notwendig sind.

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 Andreas Knittel
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 Andree Vornhagen
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