BDLA: Freiflächenplan muss Teil des Bauantrags werden

Recht und Normen
Philipp Sattler kritisiert "Architektenpetersilie, die wenig zu tun hat mit den Qualitäten, die echtes Grün vor der Wohnungstür haben kann". Foto: Peter Himsel

Ein qualifizierter Freiflächenplan muss verbindlicher Teil des Bauantrags werden. Das verlangt der Bund deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA) von Bund und Ländern, die dafür die Rechtsgrundlage im Baugesetzbuch, den Bauordnungen und den Bauvorlagenverordnungen schaffen. Anders seien weder eine nachhaltige Stadtentwicklung noch eine grüne Wohnkultur zu erreichen. Wegen des hohen Kostendrucks im Wohnungsbau werde das Grün inzwischen "bestenfalls mitgeschleppt", kritisierte Dipl.-Ing. Philipp Sattler vom BDLA Berlin-Brandenburg. Oft würden Budgetüberschreitungen im Hochbau durch Kürzungen im Grün kompensiert. "Das Resultat ist Architektenpetersilie, die wenig zu tun hat mit den Qualitäten, die echtes Grün vor der Wohnungstür haben kann", so der Landschaftsarchitekt. Im Moment gehe es im Freiraum häufig nur darum, Abfallcontainer, Feuerwehrflächen oder Fahrradstellplätze unterzubringen. Für eine nachhaltige Stadtentwicklung sei es jedoch notwendig, ökologische Belange im Wohnungsbau tatsächlich zu berücksichtigen, beispielsweise durch Dach- und Fassadenbegrünungen. Zur Entwicklung einer grünen Wohnkultur müsse zudem direkt vor der Haustür für Aufenthaltsqualität, also atmosphärische Synergien zwischen Wohnung und Freiraum, gesorgt werden. cm

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