"Mitglieder kämpfen für Handwerkerausnahme"

BGL organisiert Musterprozesse gegen neue Mautpflicht

Die neue Mautpflicht für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von über 3,5 t ist Anfang dieses Monats ohne eine Ausnahme für den GaLaBau auf Autobahnen und Bundesstraßen in Kraft getreten. Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) hat seinen Mitgliedern empfohlen, die Maut nur unter Vorbehalt der noch zu prüfenden Rechtmäßigkeit zu zahlen und regelmäßig eine Rückforderung zu beantragen.
Maut Nutzfahrzeuge
Die Stuttgarter Anwaltskanzlei Witt Merz Scherf Fels wird Musterprozesse gegen das Bundesverkehrsministerium anstrengen. Foto: Tim Reckmann/pixelio.de

Der BGL ist dabei, mit ausgewählten Betrieben Musterprozesse gegen die Ablehnung der Handwerkerausnahme durch das Bundesverkehrsministerium anzustrengen. Übernommen hat die Klage die Stuttgarter Anwaltskanzlei Witt Merz Scherf Fels, die auf eine Vertretung mittelständischer Unternehmen, Handwerksbetriebe und Freiberufler spezialisiert ist.

Die Kanzlei hat bereits im Auftrag des BGL ein Schreiben zur Vorbehaltszahlung erstellt, das seine Mitgliedsbetriebe ausdrucken, unterschreiben und per Post an das Bundesverkehrsministerium, das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) sowie die Toll Collect GmbH senden können. Mit dem Schreiben sollte zugleich angekündigt werden, dass bis zur Klärung der Rechtslage regelmäßig eine Erstattung der bezahlten Mautgebühren gemäß § 4 Abs. 2 BFStrMG in Verbindung mit § 21 Bundesgebührengesetz für die Fahrten beantragt wird. Das für die Erstattung der Maut notwendige Erstattungsformular will der BGL seinen Mitgliedern rechtzeitig über die Landesverbände zukommen lassen.

Rechtlich noch unklar ist die Frage der Kostenerstattung der für das automatische Ablesen der Maut erforderlichen On-Board-Units (OBU). Alternativ kann die Maut jedoch auch über eine App auf dem Smartphone erfasst werden. cm/BGL

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