Editorial

Liebe Leserinnen und Leser!

Eines steht fest: Die Messlatte für umweltgerechtes Handeln im Bereich des Sportplatzbaus muss künftig höhergelegt werden. Zwei von einander unabhängige Studien aus England und aus Deutschland sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die synthetischen Streugranulate in Kunstoffrasenplätzen große Mengen Mikroplastik an die Umwelt abgeben. Voraussichtlich wird die EU Kommission ihnen bald die rote Karte zeigen. Dass nun ein Comeback des Naturrasens folgt, ist nicht zu erwarten. Dagegen stehen die Fußballvereine. Auf die Dauer aber stellt sich die Frage nach Emissionen durch Kunststoffrasenfasern. (Seiten 5 und 6)

Trotz eines erwirtschafteten Überschusses von 10 Milliarden Euro bleiben die öffentlichen Auftraggeber klamm. Das viele Geld ist für die Städte und Gemeinden in Wirklichkeit nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Tatsächlich saßen sie im vergangenen Jahr auf einem Schuldenberg von etwa 130 Milliarden Euro. Ihre Verpflichtungen zur Daseinsvorsorge können sie oft nur durch eine exzessive Aufnahme von Kassenkrediten bei gleichzeitiger Vernachlässigung von Investitionen bewältigen. So droht ihnen ein Teufelskreis aus Schulden und Steuererhöhungen. (Seite 8)

Bereits vor 35 Jahren wurden Fassadenbegrünungen beworben und staatlich gefördert. Aus dieser Zeit stammt eine Berliner Datei, die 550 Fassadenbegrünungen zwischen Dahlem und Reinickendorf verzeichnet. Genau verzeichnet wurden Gebäudetyp, Exposition, Art der begrünten Fassade, Pflanzenart, Größe des Bestandes, geschätztes Alter und Zustand der Pflanzen. 246 Der registrierten Fassaden gibt es heute noch. Nun wurde ihr Zustand mit der gleichen Methodik neu erfasst. Die spannenden Ergebnisse stehen auf den Seiten 23 bis 30.

Eine der langlebigsten Legenden der grünen Branche ist die Auffassung, dass die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) immer günstiger für den Auftragnehmer sei. Fachanwalt Rainer Schilling hat die Legende am Beispiel der Fälligkeit von Vergütungsforderungen überprüft. Dabei hat er festgestellt, dass die Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) oft vorteilhafter ist als die VOB. (Seiten 46 und 47)

Ich wünsche Ihnen einen gut gelaunten Herbstanfang. Es grüßt Sie herzlichst

Ihr Christian Münter

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